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Mutter kommt zurück!!! - Druckversion

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Mutter kommt zurück!!! - kaempfer - 03-07-2015

Hallo an alle.  Ich hatte schon in Februar über meinen Fall berichtet.

Ich wohne seit einen Jahr allein mit meiner Tochter (6J). Die Mutter wohnt 300 Kms weit weg.  Jetzt möchtet sie plötzlich wieder zurück in der selber Stadt und sie fängt schon an im normales Leben von der Tochter sich einzumischen. Sie selber hat mir gesagt sie möchtet in ein paar Monate woanders umziehen und wenn ich nicht mitkomme, wäre mein Problem. Zusätzlich möchtet sie nicht mehr arbeiten, weil ihren Anwalt ihr gesagt hat, sie könnte von mir ganz gut leben (wir sind getrennt, Scheidung läuft).

Das ganze Jahr habe ich viel getan damit unsere Tochter die Mutter sehen kann, laut meinen Anwalt zu viel.  Aber in Wirklichkeit geht es mir um das Beste für unsere Tochter. Meinen Anwalt meint ich muss vorsichtig sein und den Umgang regeln, weil sie versuchen konnte die ganze Geschichte umzudrehen zu ihren Vorteil.

Mein größtes Problem ist jetzt zu kontrollieren dass sie nicht ohne mir Bescheid zu sagen unsere Tochter vom Kindergarten abholt (beide mit Sorgerecht). Der Kindergarten kann nicht sehr viel machen, das ist mir klar. Ich arbeite Vollzeit und betreue unsere Tochter fast alleine seit sie geboren ist, letztes Jahr komplett alleine. Ich habe das Glück ein sehr flexibler Arbeitgeber zu haben.

Danke und kraft an alle, es geht hier um den Wohl unsere Kindern!!!

(Entschuldigung die Rechtschreibung, Deutsch ist nicht meiner Muttersprache)


RE: Mutter kommt zurück!!! - the notorious iglu - 03-07-2015

Es ist relativ unwahrscheinlich, dass an der Betreuungssituation etwas geändert wird. Du solltest dich trotzdem einmal mit der Mutter zusammensetzen und eine Reglung bezüglich des Kindes festlegen.

Den Zahn mit der Arbeit kannst du ihr gleich ziehen, denn sie ist für euer Kind unterhaltspflichtig.


RE: Mutter kommt zurück!!! - kaempfer - 03-07-2015

Sie hat mir gesagt sie möchtet das ich einen Brief unterschreibe wo es steht dass jeder 50% der Zeit mit der Tochter hat, aber in der Praxis möchtet sie Mo-Fr ich und sie am Wochenende, was eine Frechheit ist. Es wird sehr wahrscheinlich im Gericht landen...

Meine wichtigste Frage ist: was kann ich machen wenn die Mutter einfach unsere Tochter nicht wieder geben möchtet? Wenn sie z.B. vom Kindergarten abgeholt hat.


RE: Mutter kommt zurück!!! - the notorious iglu - 03-07-2015

Sie kann ja viel wollen. Das interessiert ja erst einmal niemanden.

Die Informationen sind hier zu dünn. Da müsste man erst acht Nachfragen stellen, um dir einen soliden Rat geben zu können.

Hör auf deinen Anwalt und mach, was er sagt!


RE: Mutter kommt zurück!!! - Absurdistan - 03-07-2015

Biete ihr doch an: jedes 2. WE von Fr. 16 Uhr (nach der Schule) bis Mo. 8 Uhr (Schulbeginn) Uhr und jeden Mittwoch nach der Schule bis Donnerstag vor der Schule.

Damit wäre das Kind nur 8 Tage bei der Mutter, der Betreuungsschwerpunkt liegt deutlich bei dir und somit auch der Lebensmittelpunkt.
Die Mutter bleibt voll unterhaltspflichtig.
Du bist dann sehr bindungstolerant. Smile

zum pokern bietest du zuerst nur Mittwoch Nachmittag bis Abends an.

kommt sie dann finanziell nicht klar, kannst du sie ja hier her schicken.


RE: Mutter kommt zurück!!! - kaempfer - 03-07-2015

Was dahinter steckt ist das sie mehr Zeit mit unsere Tochter möchtet um später mit ihr ganz woanders umziehen zu können ohne mein Erlaubnis. Sie hat es mir schon mehrmals gesagt.

Das mit den Mittwoch ist keine schlechte Idee, danke.

Aber meine Frage ist es immer noch: Kann sie einfach sagen ich gebe dir unsere Tochter nicht mehr mit????


RE: Mutter kommt zurück!!! - Nappo - 03-07-2015

Der Plan dieser FRau steht. Iglu sagte, das Du dir einen Anwalt suchen musst. Das finde ich auch. Sei in der Auswahl vorsichtig. In welcher Gegendwohnst Du?
Wenn Du nun keinen Unsinn machst, und irgendwelche Dinge unterschreibst, hast Du Chancen. Recht gute sogar. Aber Su solltest sofort tätig werden, d.h. einen Termin machen.
Du stellst klar, das der Lebensmittelpunkt Deiner Tochter bei Dir ist. Soziale Kontakte etc .... Und das soll so bleiben.

Gegen ein Wechselmodell ist nichts einzuwenden. Aber so wie es hier scheint - und der Anwalt der Ex scheint ja ein entsprechendes Exemplar zu sein - geht es nicht um die elterliche Betreuung, sondern darum, das Blatt zu wenden und erneut einen Vater zu entsorgen.

Zur Vorsicht sollte man leider immer vom Schlimmsten ausgehen. Also:

- Termin machen (Anwalt)
- Rein gar nichts unterschreiben
- Und reagieren, sobald es notwendig ist. Also z.B. sobald die Dame wieder in Deiner Stadt wohnt und Mist bauen will.


RE: Mutter kommt zurück!!! - Absurdistan - 03-07-2015

Wenn das passiert ist jedenfalls schnelles und effektives handeln nötig.

Theorehthisch ja, sie müsste aber viel gegen dich vorbringen um das dann so durchzuziehen.

Achte darauf das du die Dinge des Alltags regelst und dir da nichts abgenommen wird. Nur du regelst Sport und Freizeitaktivitäten und natürlich Schule.
Du kanns auch vorschlagen das sie erst mal alle Anträge zurücknimmt falls welche gestellt wurden und ihr eine kostenlose Mediation macht mit Schweigepflicht.
Langfristig stehst du dem paritätischen Wechselmodell nicht im Weg. Du bist hier deutlich auf der besseren Seite. Wenn du Zeit gewinnst, ist das nur gut.


RE: Mutter kommt zurück!!! - netlover - 03-07-2015

meiner meinung muß garnix gemacht werden!

1. lebensmittelpunkt ohne ger. beschluß beim vater
2. mutter ist ausgezogen und hat alle rechte damit aufgegeben
3. sie ist verpflichtet arbeit zu suchen und den unterhalt sicher zu stellen
4. jedes palaver seitens papa mit RA oder mama-rattin ist bullshit und kostet nur
5. lass sie anträge stellen, viel wird nicht rauskommen
6. wenn sie antrag stellt, dann stelle im verfahren einen gegenläufigen antrag, der ihr 2 x wochenenden von samstag bis sonntag
um 17 uhr anbietet, sie holt und bringt,
7. das gericht wird am lebensmittelpunkt und der kontinuität nix ändern!
8. das mit dem arbeiten nicht mehr wollen ist bullshit...dann wird sie so gestellt, als ob sie arbeitet...unterhalt von dir ist nicht drin!

zahlt sie unterhalt?


bb
netlover


RE: Mutter kommt zurück!!! - kaempfer - 03-07-2015

Ich muss noch Trennungsunterhalt bezahlen da ich mehr verdiene. Da sie jetzt nicht mehr arbeiten möchtet, musste ich dann mehr bezahlen. Ich fühle mich manchmal wie eine Milchkuh...

Ich habe schon seit lange einen Anwalt (meinen zweiten, da die erste nichts gemacht hat, nur abkassieren). Der Anwalt kann nicht sehr viel machen bis etwas passiert, vorbeugen ist sehr schwer und das ist was mich manchmal etwas verrückt macht.

Eine konkrete Frage: wenn die Mutter das Kind nicht zurückbringt muss ich gleich zum Anwalt, Polizei, JA? Ich habe genug Beweise dass das Kind bei mir wohnt.


RE: Mutter kommt zurück!!! - the notorious iglu - 03-07-2015

Meine Güte. Zum dritten oder vierten Mal. Tu, was dein Anwalt dir sagt und führ eine möglichst gerichtliche Umgangsreglung herbei. Jetzt, wo sie noch weit weg wohnt, wird nicht viel dabei herumkommen. Dann sind die Verhältnisse geklärt und juristische Hürden für ein evtl. Abänderungsbegehren geschaffen, falls die Mutter tatsächlich in die Nähe zieht. Sie kann dann, jetzt auch nicht, aber dann noch viel weniger einfach die Tochter mopsen, so wie du dir das scheinbar vorstellst.

Letztlich kommt eine verlässliche Reglung auch dem Kind zu Gute. Und nimm die Mutter für Kindesunterhalt in Anspruch. Auch das zum dritten oder vierten Mal.


RE: Mutter kommt zurück!!! - Theo - 03-07-2015

(03-07-2015, 13:36)the notorious iglu schrieb:  Und nimm die Mutter für Kindesunterhalt in Anspruch. Auch das zum dritten oder vierten Mal.

Da ja Trennungsunterhalt bezahlt wird, ist davon auszugehen, dass der Kindesunterhalt schon bei der Berechnung des Trennungsunterhalts berücksichtigt wurde.

(03-07-2015, 13:26)kaempfer schrieb:  Da sie jetzt nicht mehr arbeiten möchtet, musste ich dann mehr bezahlen. Ich fühle mich manchmal wie eine Milchkuh...

Eigentlich wird es nicht berücksichtigt, wenn man mitten im Trennungsjahr willkürlich auf einmal weniger arbeitet. Außer es gibt Gründe dafür. Du hast einmal erwähnt, dass die Mutter noch studiert. Dann könnte sie ggf. mit anstehenden Prüfungen argumentieren, um ihre Arbeitsreduktion zu begründen.

Wurde denn der Trennungsunterhalt gerichtlich ausgeurteilt?


RE: Mutter kommt zurück!!! - the notorious iglu - 03-07-2015

Möglich aber nicht sicher. Nachdem, was der TO schreibt und vor allem was er nicht schreibt, indem er die Frage des Kindesunterhalts hartnäckig ignoriert, ist davon nicht unbedingt auszugehen. Aufgerechnet werden darf eh nicht, insofern müsste von ihm TU fließen und von ihr KU, wenn alles mit rechten Dingen zugeht.


RE: Mutter kommt zurück!!! - kaempfer - 03-07-2015

Im Trennungsunterhalt wird der Kinderunterhalt berücksichtigt, wie Theo schreibt. Für mich ist es logisch und wird so gemacht. Ich habe gar nicht gemerkt dass ich diese Frage ignoriert hätte.