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Vaterschaftsfeststellung - Druckversion

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Vaterschaftsfeststellung - Avatar - 06-07-2015

Hallo Forum,
habe aktuell einen Fall in dem es um Vaterschaftsfeststellung geht. Der Vater ist sich dahingehend leider nicht sicher, ob er der leibliche Vater ist. Mutter stimmt einer Feststellung nicht zu, der Vater hat allerdings Material gesichert, eine Windel. Rein technisch ist es doch möglich hieraus die Vaterschaft abzuleiten? Bloß wer macht dies?
In Holland geht dies auch ohne Unterschrift der Mutter. Aber aus einer Windel?
Habt ihr da vielleicht Adressen oder Tipps?


RE: Vaterschaftsfeststellung - tumi - 06-07-2015

Er soll nichts unterschreiben.
Eine Vaterschaftsfeststellung wird dann gerichtlich angeordnet.


RE: Vaterschaftsfeststellung - p__ - 06-07-2015

Zunächst mal ist die Weigerung, einen privaten Test zu machen ein Alarmzeichen. Wäre sich die Mutter sicher, würde sie sofort zustimmen, denn das würde Zweifel beim Vater ausräumen und frühzeitig fliessende Unterhaltszahlungen begünstigen. Der Vater wüsste dann schnell, dass er zahlen muss und kann die Vaterschaft schnell anerkennen.

Die Billigtests beruhen auf optimalem Probenmaterial, z.B. Mundschleimhautabstrich. Billigtests kommen mit zweitklassigem Material nicht klar und das wäre in diesem Fall höchst zweitklassig. Das würde zuückkommen mit der Anmerkung "Material nicht verwendbar".


RE: Vaterschaftsfeststellung - Zahlfunktion - 06-07-2015

(06-07-2015, 16:10)tumi schrieb: Er soll nichts unterschreiben.
Eine Vaterschaftsfeststellung wird dann gerichtlich angeordnet.

Besser kann es doch nicht laufen als das der Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet wird.
Also blos nix anerkennen ! Und die Chance wohlmöglich versaubeuteln.

Bitte google mal nach "Schlampenschutzgesetz" Da kannst du nachlesen was dir blüht wenn du die Vaterschaft entgegen aller Warnungen anerkennen solltest und hoffst im nahinein einen Test machen zu können.


RE: Vaterschaftsfeststellung - Avatar - 23-07-2015

Muss das Thema nochmals hochholen.
GSR und Vaterschaftsanerkennung wurden bereits bei Geburt geregelt.
Die Frau welche einen Immigrationshintergrund hat, verweigert nach wie vor einen Vaterschaftstest, ist mittlerweile auch ausgezogen, er hat sie rausgeschmissen, und Umgang nur in ihrem Beisein möglich. Bisher allerdings nicht stattgefunden.
Sie hatten zu der Zeit auch ungeschützen Verkehr. Allerdings hat die Frau klar ihre Ziele abgearbeitet und da er zu der Zeit noch kein Kind wollte, ist der Frau leider alles zuzutrauen.
Entweder spielt sie ihre Macht aus, hat etwas zu verbergen oder will ihm lediglich einfach nur weh tun.
Wie würdet ihr vorgehen?
Vaterschaftsfeststellung ist man mit 1000 Tacken dabei. Ggf. wäre es möglich auf die gemeinsamen Umgänge einzugehen und eine günstige Gelegenheit abzuwarten.
Vaterschaftsanerkennung ist nun ein fast 8 Monate her. Also hat er noch ein gutes Jahr Zeit.


RE: Vaterschaftsfeststellung - p__ - 23-07-2015

Na ja, was ist da noch offen? Probenmaterial selbst besorgen oder eben vor Gericht. Kosten so viel wie vier Monate Kindesunterhalt. Weill er echt jetzt am Vaterschaftstest sparen, aber das 250000 EUR teure Risiko eines Unterhaltspflichtigen war ihm völlig egal, als er mit dieser Einwanderungswilligen zugange war? Er sollte mal das Geheimnis entdecken, wie man Kondome benutzt.


RE: Vaterschaftsfeststellung - wackelpudding - 23-07-2015

OK, wenn er Zweifel hat, muß er mMn "mit der Wurst nach dem Schinken" werfen. Und auch alle Angebote annehmen, die ihn an das Kind bringen.


RE: Vaterschaftsfeststellung - Avatar - 23-07-2015

Jo wird wohl nicht anders gehen. Sollte sie das mitkriegen, kann es Ärger geben.
Glaube dies ist strafbar?


RE: Vaterschaftsfeststellung - kay - 23-07-2015

Meine Guete, von Frauen gibt es andauernd "Aeger". Na und?! Egal, illegal, wen interessiert das? Zunaechst muss er die Wahrheit rausfinden und wenn es wirklich ein Kuckukskind ist, muss er das Ergebnis eben "legalisieren". ManN kann sich auch selbst im Weg stehen....


RE: Vaterschaftsfeststellung - wackelpudding - 23-07-2015

Der Test ist m. W. in Deutschland nicht erlaubt - aber strafbar? Frischen Nuckel abwischen?


RE: Vaterschaftsfeststellung - Avatar - 23-07-2015

Jo denke so könnte es laufen. Verstehe nicht warum die Dame, so ein Gezicke macht. Wenn sie nichts zu verbergen hat, kann sie dem doch gelassen entgegen sehen. Oder sie ist sich noch nicht wirklich der Gesetzeslage bewusst.
Das komische ist, angeblich hat sie bisher Unterhalt fürs Kind komplett ausgeschlagen. Kann ich kaum glauben.


RE: Vaterschaftsfeststellung - kay - 23-07-2015

Die wird schon ihre Gruende haben warum sie dem nicht freiwillig zustimmt. Umso wichtiger ist es, den Test machen zu lassen.


RE: Vaterschaftsfeststellung - Avatar - 23-07-2015

Welche könnten dies deiner Meinung nach sein? Er kapiert es absolut nicht.
Zudem hat er noch Hoffnung, dass es wieder etwas mit denen beiden wird. Gefühle sind wohl noch da. Und er hat auch noch knapp 1.5 Jahre Zeit bevor die 2 Jahresfrist abläuft. Und sobald Dritte im Spiel sind ist das Thema durch. Kennen wir ja zur genüge.


RE: Vaterschaftsfeststellung - wackelpudding - 23-07-2015

Einerseits ja, andererseits -je nach kulturellem Hintergrund- kann es für eine Frau auch eine ziemlich schlimme Unterstellung sein, bei ihr Mehrverkehr anzunehmen. Wenn dann noch Gefühl vor Verstand kommt (soll in Trennungssituationen nicht unüblich sein) verliert sich jede Kooperationsbereitschaft.


RE: Vaterschaftsfeststellung - p__ - 23-07-2015

(23-07-2015, 10:54)Avatar schrieb: Das komische ist, angeblich hat sie bisher Unterhalt fürs Kind komplett ausgeschlagen.

Sollte es so sein, was angesichts eines Informationsflusses von Ex zu Vater, von Vater zu dir, von dir ins Forum nicht unbedingt eine solide Information ist, dann kann der Grund auch darin liegen, den Vater zwar vom Kind fernzuhalten aber gleichzeitig keine gerichtliche Auseinandersetzung und kein Handlungsbedürfnis beim Vater zu erzeugen.

Später dann, wenn er aus der Vaterschaft immer schwerer rauskommt, ist die Basis auf der alles ruht (=rechtliche Vaterschaft) gefestigt und es geht auch mit Unterhalt los.

Ich würde testen. Sofort. Gerichtlich. Keinen Tag warten. Seit der ersten Frage sind zwei Wochen vergangen, vorher acht Monate, der Vater zögert und zittert offenbar immer noch rum. Einer der Vielen, die sich nichts sagen lassen, sondern einfach mal abwarten. Los! Test erzwingen, wenn er kein Vater ist sofort die rechtliche Vaterschaft beenden, wenn er es ist, endlich eine Umgangsregelung beantragen. Was hockt er denn rum und guckt zu, wie die Zeit verrinnt? Geniesst er das? Gezögert hätte er besser mal beim rumfummeln ohne Schutz!


RE: Vaterschaftsfeststellung - wackelpudding - 23-07-2015

@p hat insofern recht, als er meint, der Vater müsse dringend klären, was ihm die Frau bedeutet. Eine Wiederaufnahme der Beziehung bei bleibendem Verdacht wird nicht gut gehen...


RE: Vaterschaftsfeststellung - Theo - 23-07-2015

(23-07-2015, 11:24)Avatar schrieb: Zudem hat er noch Hoffnung, dass es wieder etwas mit denen beiden wird. Gefühle sind wohl noch da. Und er hat auch noch knapp 1.5 Jahre Zeit bevor die 2 Jahresfrist abläuft. Und sobald Dritte im Spiel sind ist das Thema durch.

Ich würde auch auf einen sofortigen offiziellen Test plädieren.

Wenn er schon einen Neuanfang mit ihr anstrebt, dann sollte diesmal auch die Vernunft eine Rolle spielen. Wenn es eine echte Partnerschaft werden soll, dann kann er von der Partnerin auch erwarten, dass sie seine Zweifel und Befürchtungen versteht. Und dann sollte sie auch das mit dem Vaterschaftstest akzeptieren.

Tut sie es nicht, dann wäre der "Neuanfang" ohnehin nur ein kurzfristiges Sich-Aneinander-Wärmen, das keine Perspektive hat.


RE: Vaterschaftsfeststellung - Austriake - 23-07-2015

(23-07-2015, 07:32)Avatar schrieb: GSR und Vaterschaftsanerkennung wurden bereits bei Geburt geregelt.


Vaterschaftsanerkennung ist nun ein fast 8 Monate her.

Dann ist es doch gelaufen, oder?


RE: Vaterschaftsfeststellung - p__ - 23-07-2015

Siehe §1600b BGB.


RE: Vaterschaftsfeststellung - Avatar - 23-07-2015

Nein 2 Jahre Zeit hat Man(n).

Danke euch erst mal!


RE: Vaterschaftsfeststellung - Antragsgegner - 25-07-2015

www.delphitest.ch


RE: Vaterschaftsfeststellung - Avatar - 10-08-2015

Kleines Update:
Für den potentiellen Vater gab es die Möglichkeit einen Abstrich der Mundschleimhaut mit einem Wattestäbchen zu machen. Leider nur ein Wattestäbchen, da es zeitlich nicht besser ausgegangen ist. Labor meinte sollte allerdings ausreichen.
Mutter weicht nach wie vor aus und stimmt einem Vaterschaftstest nicht zu. Ergebnis sollte in 7-10 Tagen vorliegen.