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Unterhalt / Krankheitskosten - Druckversion

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Unterhalt / Krankheitskosten - hans2000 - 19-07-2015

Die unterhaltspflichtige will Unterhalt nicht zahlen, weil Krankheitskosten angefallen sind.
z.B. Therapie, Bahnfahrten, Medizin, Krankenhauszuzahlung.
Die verdient 1.100 Euro netto monatlich.
Wegen Krankheitskosten und Wohnungskosten kann sie kein Unterhalt zahlen.
Sie will niemals Unterhalt zahlen.
Wie würde ein Gericht das sehen ?


RE: Unterhalt / Krankheitskosten - Petrus - 19-07-2015

@hans2000
Um welche Art von Unterhalt geht es? Grundsätzlich würde ihr ein Gericht nicht zustimmen, wenn sie sagt "Sie will niemals Unterhalt zahlen."


RE: Unterhalt / Krankheitskosten - hans2000 - 19-07-2015

sie muss Kindesunterhalt zahlen


RE: Unterhalt / Krankheitskosten - Petrus - 19-07-2015

@hans
dann wird sie es müssen - und wenn es nur ein paar Euros pro Monat sind. Der Rest läuft als Schulden auf.


RE: Unterhalt / Krankheitskosten - Austriake - 19-07-2015

Der korrekte Weg wäre ein Abänderungsantrag, den die KM bei Gericht stellen muss. So lange das Gericht nicht über den Abänderungsantrag entschieden hat und evt. einen anderen Unterhaltsbetrag festlegt, ist der bisherige Unterhalt weiter zu zahlen.
Unterhaltspflicht ist vollstreckbar - wenn die KM nicht zahlen will, Pfändungsbeschluss erwirken!


RE: Unterhalt / Krankheitskosten - p__ - 19-07-2015

Ist doch ein gute Konstellation fürs Aufstockerdasein.