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Brief vom Jugendamt - Druckversion

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Brief vom Jugendamt - Karl - 09-08-2015

Hallo

Ich hab Post vom Jugendamt bekommen und wollte euch mal das Schreiben zeigen. Es läuft zur Zeit noch ein 170er Ermittlungsverfahren gegen mich und ich hab außer den Unterhaltsschulden auch noch knapp 1.000 € Schulden für die Gerichtskosten vom letzten 170er Verfahren. Bei mir gibt es hoffnungslos nichts zu holen und dies auf Dauer.
Was soll ich dem Jugendamt antworten?

Liebe Grüße


RE: Brief vom Jugendamt - Bruno - 09-08-2015

(09-08-2015, 00:08)Karl schrieb: Ich hab Post vom Jugendamt bekommen und wollte euch mal das Schreiben zeigen.
...
Was soll ich dem Jugendamt antworten?

Mich wundert das sie da das komplette Kindergeld gegen rechnen. Ich dachte immer das da nur das halbe Kindergeld gegen gerechnet wird.

Hab grad heute wo gelesen das Bescheide ohne Unterschrift unwirksam sind. Ob stimmt ist mir nicht bekannt.
Quelle: http://www.mmnews.de/index.php/politik/19095-staatshaftung-aufgehoben


RE: Brief vom Jugendamt - p__ - 09-08-2015

Das ist der automatisch verschickte Standardbrief der Unterhaltsvorschusskasse an alle Sklav... ähm... Unterhaltspflichtigen anlässlich der Erhöhung des Düsseldorfer Tabelle zum 1.8.2015. Eine Antwort darauf kannst du dir sparen.

Bei Unterhaltsvorschuss behält der liebe Staat immer das ganze Kindergeld ein. Da nimmt er sich etwas eigenmächtig heraus, was er Anderen rundweg verweigert.


RE: Brief vom Jugendamt - Skipper - 09-08-2015

Die Berechnung ist konform zur Auffasung und Gesetzesauslegung, daß das Kindergeld auf den gesetzl. Kindesunterhalt anzurechnen ist.

Inzwischen gibt es die interessante sozialrechtliche Auffassung, daß der dem Kind zufließender Unterhalt auf die Haushalte/Familien aufzuteilen sei, in denen es lebt (auch Umgang genannt).

S.


RE: Brief vom Jugendamt - Bruno - 09-08-2015

(09-08-2015, 09:52)Skipper schrieb: Inzwischen gibt es die interessante sozialrechtliche Auffassung, daß der dem Kind zufließender Unterhalt auf die Haushalte/Familien aufzuteilen sei, in denen es lebt (auch Umgang genannt).

Das dachte ich auch bisher, dass das Kindergeld zwar an das Elternteil bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat überwiesen wird, jedoch verrechnungstechnisch beiden Elternteilen zur Hälfte zu fließt.


RE: Brief vom Jugendamt - Sixteen Tons - 09-08-2015

(09-08-2015, 15:40)Bruno schrieb: Das dachte ich auch bisher, dass das Kindergeld zwar an das Elternteil bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat überwiesen wird, jedoch verrechnungstechnisch beiden Elternteilen zur Hälfte zu fließt.

Die Sozialgerichtsbarkeit würde da aktuell gerne noch einen Schritt weiter gehen und das nicht nur verrechnungstechnisch umgesetzt sehen.
Die reine rechnerische Aufteilung führt dazu, daß das Geld rein faktisch im Haushalt des Umgangselternteils nicht da ist. Dann sind das sogenannte "nicht bereite Mittel". Was nicht da ist, kann auch keine Hilfebedürftigkeit beseitigen.


RE: Brief vom Jugendamt - p__ - 09-08-2015

Hier handelt es sich ja um die Unterhaltsvorschusskasse, die den Unterhalt bezahlt. Die sagt: Das Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes - in Höhe des ganzen gezahlten Kindergelds. Das ziehen wir also vom Unterhalt ab, den Rest zahlen wir. Jetzt: 144 EUR. Zahlst du Unterhaltspflichtiger den Unterhalt, sagt man dir: Sorry, nur die Hälfte des Kindesgelds deckt den Bedarf des Kindes. Das sind: 292 EUR.


RE: Brief vom Jugendamt - Bruno - 09-08-2015

(09-08-2015, 15:51)p__ schrieb: Hier handelt es sich ja um die Unterhaltsvorschusskasse, die den Unterhalt bezahlt. Die sagt: Das Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes - in Höhe des ganzen gezahlten Kindergelds. Das ziehen wir also vom Unterhalt ab, den Rest zahlen wir. Jetzt: 144 EUR. Zahlst du Unterhaltspflichtiger den Unterhalt, sagt man dir: Sorry, nur die Hälfte des Kindesgelds deckt den Bedarf des Kindes. Das sind: 292 EUR.

Läuft da eine Schuld auf, wenn das Zahlelternteil einen Kindesunterhalt in Höhe von 144 € an das alleine betreuende Elternteil überweist ? Die Vorschusskasse sollte damit ja schonmal befriedigt sein da sie ja eh nicht mehr bezahlt hätte.


RE: Brief vom Jugendamt - p__ - 09-08-2015

Bei der Unterhaltsvorschusskasse laufen dann keine Schulden auf. Über die bis zum Mindesunterhalt (236 EUR wenn unterste Altersgruppe, oben verrechnet) fehlenden 92 EUR laufen dann Schulden auf, wenn die Ex diesen Teil geltend gemacht hat.


RE: Brief vom Jugendamt - Karl - 09-08-2015

Ich werde den Brief dann einfach als Anzündpapier für das nächste Lagerfeuer benutzen.


RE: Brief vom Jugendamt - Skipper - 09-08-2015

Karl,

das ist eine Zahlungsaufforderung, die regelmäßig verschickt wird, um den UAnspruch zu erhalten.

Du solltest schon irgendwie drauf reagieren, und wenn Du denen nur mitteilst, daß Du weder die Rückstände ausgleichen, noch laufende Unterhalte zahlen kannst, daß Du leistungsunfähig bist.
Könnte sich auch günstig auf das Ermittlungsverfahren auswirken.

Wenn Du ein schmales Einkommen hast, dann könntest Du über ergänzende Leistungen nach SGB nachdenken und Deine UPflichten über diese Kante erfüllen.

Also 170er müßte nun wirklich nicht sein, auch Zwangsmaßnahmen oder so nicht.

Und das Schreiben der Kasse solltest Du Dir wegen der vollen Anrechnung des Kindergeldes in Gold Rahmen und ggf frechen Forderungen der Beistandschaft entgegenhalten.

Hast Du Umgang?  

S.


RE: Brief vom Jugendamt - karlma - 09-08-2015

Ist es mit der Kasse vereinbart, dass Du direkt an den anderen Elternteil zahlst? Üblicherweise ist das nicht schuldbefreiend sondern nur die Zahlung an die Unterhaltsvorschusskasse.


RE: Brief vom Jugendamt - Karl - 10-08-2015

Ich hab nichts vereinbart, da es mir egal ist. Der Karren ist gegen die Wand gefahren. Ich werde denen dann einfach eine Standardantwort direkt mit Kugelschreiber in Prosa auf deren Brief kritzeln, inkl. Rechtschreibfehler, dass ich grad kein Geld habe, aber wenn ich irgendwann Geld haben werde, ich bezahlen werde, nur jetzt geht es halt nicht. So hab ich das auch der Gerichtskasse geschrieben, mit dem Zusatz, dass ich mich extra anstrengen werde im Lotto zu gewinnen, um meiner Zahlpflicht nachgehen zu können. Worauf eine Antwort zurück kam, mit dem Angebot der Stundung, worauf ich dann antwortete, ob die nicht kapiert haben was ich meine und hab es der Gerichtskasse dann so erklärt: "Wo kein Gras wächst, kann auch nicht gemäht werden.". Das ist Monate her, seit dem hab ich meine Ruhe, das ist die Sprache, die sie verstehen  Smile