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Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - Druckversion

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Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - L3NNOX - 14-11-2015

Wie kann ich erreichen, dass mein Kind bei der Mutter krankenversichert ist und nicht mehr bei mir? Sind seit 2013 Geschieden und bin es leid, dass Arztrechnungen zu mir kommen, welche die Mutter zu zahlen hat.

Zitat:Die gesetzliche Mitversicherungspflicht

Nach der Scheidung bleibt die Mitversicherung bestehen, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, auch weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt und nicht mehr als 50.850 € brutto jährlich zur Verfügung hat.
Ich liege da darüber.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - the notorious iglu - 14-11-2015

Gar nicht. Das Kind ist scheinbar privat versichert und das wird es auch erst einmal bleiben. Es sei denn die Mutter verdient mehr als du, dann kann es auch wieder über die Familienversicherung in die gesetzliche wechseln.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - L3NNOX - 14-11-2015

(14-11-2015, 13:18)the notorious iglu schrieb: Gar nicht. Das Kind ist scheinbar privat versichert und das wird es auch erst einmal bleiben. Es sei denn die Mutter verdient mehr als du, dann kann es auch wieder über die Familienversicherung in die gesetzliche wechseln.

Nein, es ist in der gesetzlichen Krankenversicherung bei mir.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - the notorious iglu - 14-11-2015

Wie kommt es dann zu den Arztrechnungen? Wenn das Kind familienversichert ist, dann ist die Frage bei wem doch letztendlich wurscht. Das würde höchstens bei Zuzahlungen und nicht versicherten Leistungen eine Rolle spielen. Aber auch dann ist es wohl eher eine unterhaltsrechtliche Frage und weniger eine sozialrechtliche.

Grundsätzlich muss das Kind bei dem versichert werden, der besser verdient.


AW: RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - Antragsgegner - 14-11-2015

(14-11-2015, 13:34)the notorious iglu schrieb: Grundsätzlich muss das Kind bei dem versichert werden, der besser verdient.

Wo steht das?


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - L3NNOX - 14-11-2015

Iglu, mir geht's um zB. Zahnarzt Rechnungen über 200€ die an mich adressiert sind.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - Antragsgegner - 14-11-2015

Nach Trennung hatte ich ähnliche Rechnungen von Bestellungen.

Haben denen dann freundlich geantwortet das ich die Leistung nicht beauftragt habe und denen die Adresse der mutmaßlichen Auftraggeberin mit geteilt.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - the notorious iglu - 14-11-2015

Meine Aussage zum Einkommen bezog sich noch auf die Konstellation, dass einer privat versichert ist. Wenn alle gesetzlich versichert sind, sollte das wurscht sein. Dann besteht meines Wissens wahlfreiheit während der Ehe.

Aber das Problem ist hier scheinbar nicht die Versicherung sondern die Zusatzleistungen, die fröhlich an den Vater weiter gereicht werden. Insofern liegt das Problem auf einer anderen Ebene. In dem Fall würde ich auch sagen, dass man die Rechnung einfach zurückschickt. Je nach dem wie gut das Verhältnis ist, sollte man auch einfach einmal das Gespräch suchen.

Wenn sich die Eltern einig sind, sollte auch ein Wechsel der Familienversicherung kein Problem sein.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - L3NNOX - 14-11-2015

Genau, es geht um Leistungen, welche die Kasse nicht übernimmt und automatisch an mich gesendet werden. Dann gibt es als Diskussionen mit der Ex ob ich nicht evtl.50% übernehmen würde. Ich will das Thema ein für alle mal lösen, gerade auch im Hinblick auf Kieferorthopädische Behandlung in Zukunft.
Denke ich rufe einfach mal an und teile ihnen mit, dass das Kind bei der Mutter wohnt und diese umgezogen ist. Vlt wird dann eine neue Karte verschickt, auf der die neuen, richtigen Daten gespeichert sind.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - the notorious iglu - 14-11-2015

Es hängt hier auch ein bisschen davon ab, worum es geht. Es macht ja keinen Sinn ein Fass aufzumachen und letztendlich klagt die Mutter bei dir den Mehr- oder Sonderbedarf ein. Das würde ich erst einmal prüfen oder prüfen lassen.


Das Familienversicherungs-Paradoxon - Bolle - 14-11-2015

(14-11-2015, 18:05)the notorious iglu schrieb: Es macht ja keinen Sinn ein Fass aufzumachen ...

...lohnt sich schlicht nicht.
Der Kasse den Sachverhalt mitteilen und stets an den "besseren" Elternteil verweisen.Wenn kein Geld aus der Tasche gezogen wird sollte einen diese "Versicherungsart" weniger interessieren als in China umfallende Reissäcke.
Es gibt soviel Unsinn im deutschen Familienrecht...

http://sorgerechtapartheid.de/paradoxien.html


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - L3NNOX - 16-11-2015

Kurze Rückmeldung:
Habe soeben mit der Krankenkasse telefoniert und geschildert, dass wir geschieden sind und das Kind bei der Mutter lebt, aber Zahnarztrechnungen immer noch bei mir landen. Demzufolge bitte ich sämtliche Korrespondenz (Rechnungen..) auch an die liebe Frau Mama zu senden.
Antwort war: Überhaupt kein Problem, da aber auf der derzeitigen Versichertenkarte (fälschlicherweise) noch meine Adresse gespeichert ist, muss mein Kind eine neue Karte zugeschickt bekommen. Ab dann kommen alle Rechnungen nicht mehr zu mir sondern zur Mami.
Sehr schön..geht doch.


RE: Kind nach Scheidung bei der Mutter Krankenversichern - the notorious iglu - 16-11-2015

Also wenn es dir nur um die Rechnungsadresse ging, dann hättest du deine Anfrage hier lieber geschickter und präziser stellen sollen.