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Unterhalt 2023 - Druckversion

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Unterhalt 2023 - ?w8p - 16-12-2022

Ab dem 01.01.2023 gilt der höhere Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle 2023. 
Zahlen muss man den Unterhalt aber im voraus für den kommenden Monat, also Ende Dezember 2022 für Januar 2023. 
D.h. aber wohl leider nicht, dass man Ende Dezember noch den niedrigeren Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle 2022 zahlen kann, oder?


RE: Unterhalt 2023 - Newton - 16-12-2022

Höheren Unterhalt musst du nur zahlen, wenn er gefordert wird.


RE: Unterhalt 2023 - Nappo - 16-12-2022

Also für Dezember 2022 hast Du ja schon gezahlt. Zahlbar ist Unterhalt zum Anfang des Monats. Also Januar. Man sagt, der sei fällig, am 01. des Monats. Im Grunde wird verlangt: Zwischen dem 01. und 05. eines jeden Monats.
Also Anfang Januar für Januar den neuen Betrag aus der DD, falls so tituliert.


RE: Unterhalt 2023 - p__ - 16-12-2022

Nur, wenn dynamisch tituliert. Ein statischer Titel erhöht sich nicht automatisch.


RE: Unterhalt 2023 - dalailamer - 20-12-2022

bei mir ist es ohne titel bzw ein bilaterales agreement...

soll ich einfach warten bis die madame selbst darauf kommt dass es eine neue liste gibt? kann sie dann theorethisch geld nachfordern, sobald sie es merkt?

verstehe echt nicht wieso das um 30-40 euro erhöht wird - als ob wir nicht selbst mit inflation zu kämpfen haben, und dann noch 30-40 euro mehr an die [Unterschreitung des Mindestniveaus] zahlen???? eine frechheit


RE: Unterhalt 2023 - p__ - 20-12-2022

Ohne Titel kann sie kein Geld nachfordern.
Mehr einsäckeln kann sie trotzdem, es gibt auch auch mehr Kindergeld.


RE: Unterhalt 2023 - dalailamer - 20-12-2022

ok gut, ich weiß nichts von der neuen tabelle...

ja, das ist echt ne frechhheit. mehr kindergeld und trotzdem 30-40 euro mehr je nach stufe. es wird doch immer gesagt, dass man den unterhalt kaum reduzieren kann bei erweitertem umgang WEIL das geld ja als ausgleich für die erziehungsleistung gedacht ist und nicht hauptsächlich verpflegung usw?? wieso wird denn die erziehungsleistung teurer bei inflation? lachhaft


RE: Unterhalt 2023 - p__ - 20-12-2022

Leider ändert die Lächerlichkeit dieser Tabelle nichts an ihrer Gültigkeit. Wie es für das ehrlose, verlogene Juristenpack kennzeichnend ist, gilt genau das Gegenteil von Punkt 1 Satz 1: Sie wird sehr wohl von diesem Pack so behandelt, als hätte sie Gesetzeskraft.


RE: Unterhalt 2023 - Corleone - 20-12-2022

(20-12-2022, 12:08)p__ schrieb: das ehrlose, verlogene Juristenpack

Du meinst Familienrechtler. Es gibt auch Juristen, die ganz andere Dinge bearbeiten, und mit dem Rechtsgebiet "Männer-Verarschungsrecht" nichts zu tun haben wollen... Big Grin


RE: Unterhalt 2023 - p__ - 20-12-2022

Möglich, aber unwahrscheinlich :-)


RE: Unterhalt 2023 - Corleone - 20-12-2022

(20-12-2022, 21:38)p__ schrieb: Möglich, aber unwahrscheinlich :-)

Mit mir hat neulich ein Richter in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit Smalltalk gemacht und sich nach meinem familiären Status erkundigt. Er schien dabei froh zu sein, kein Familienrecht machen zu müssen, und meinte, wenn irgendwo Attentate auf Richter geschähen, ginge es meist um Familienrecht.


RE: Unterhalt 2023 - Austriake - 20-12-2022

(20-12-2022, 21:48)Corleone schrieb:  Er schien dabei froh zu sein, kein Familienrecht machen zu müssen, und meinte, wenn irgendwo Attentate auf Richter geschähen, ginge es meist um Familienrecht.

Immer noch viel zu selten, dass da mal einer dieser Verbrecher am eigenen Leib......


RE: Unterhalt 2023 - Martin877 - 22-12-2022

Mindestunterhalterhöhung von 286,50 auf 312 Euro als Zahlbetrag :-( :-( :-( Das ist gerade eine Überraschung für mich, die ich hier im Forum entdeckt habe.