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Unterhaltsvorschuss nicht bis zum 14. Lebensjahr - Es ist dafür kein Geld da! - Druckversion

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Unterhaltsvorschuss nicht bis zum 14. Lebensjahr - Es ist dafür kein Geld da! - borni - 17-08-2010

Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze vom 12. auf das 14. Lebensjahr zum Bezug von Unterhaltsvorschuss wird wegen der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weiter verfolgt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702337.pdf

Nach der Repräsentativumfrage des BMFSFJ aus dem Jahr 2008 bekommen 51 Prozent der befragten alleinerziehenden Mütter vollständig Unterhalt, aber nur 43 Prozent der befragten alleinerziehenden Väter.
Insbesondere die Studie „Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland“ aus dem Jahr 2002 ließ erkennen, dass die Bereitschaft, Kindesunterhalt zu leisten, dann höher ist, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, regelmäßige Umgangskontakte stattfinden und wichtige Entscheidungen von beiden Elternteilen getroffen werden.