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Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - Druckversion

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Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - Clint Eastwood - 19-01-2011

Hallo Maenner,

meine liebe Bald-Ex, die mir unseren Sohn seit 16 Monaten entzieht (durch Umzug ins Ausland) hat im Scheidungsverfahren "Beweise" vorgelegt, die zwar alle irrelevant sind, die aber durch Oeffnen der an mich adressierten Post (Ehewohnung, aus der ich ausgesperrt wurde) unter Verletzung des Briefgeheimnisses illegal erlangt wurden.
Diese Briefe wurden ganz offiziell an das Gericht als "Beweis" weitergeleitet.

Nun ist ja so in Deutschland:
Art 10 Grundgesetz
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

.. und wird bei Verletzung gemaess § 202 StGB bestraft.

Habe meine Ex jetzt angezeigt (unter Wahrung der 3-Monatsfrist).

Meine Vorhersage: (Ehe-)Maenner und Vaeter haben keine Grundrechte, daher wird NIX passieren.

Dennoch wollte ich es mal versuchen..

Hat jemand Erfahrung, wie so ein Verfahren ausgeht?






RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - Dzombo - 19-01-2011

@Tomcat...

Moin. Ich muss mal meine Unterlagen raussuchen. Mir ging es damals in meiner Ehe ähnlich wie Dir. Vielleicht finde ich da was Brauchbares für Dich.

Kanst aber vorher schon mal bei Google eingeben Verletzung Briefgeheimnis in der Ehe. Da antwortet ein Rechtsanwalt auf diese Problematik. Und da steht was von Vorsatz durch die Ehefrau drin. In der Ehe gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen so was wie ein gewisse Sonderstellung.

Ich melde mich wieder.


RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - p__ - 19-01-2011

Kenne keine Ex, die deswegen verurteilt wurde. Da gibt es zu viele Filter. Kein hinreichender Tatverdacht, Geringfügigkeit, kein öffentliches Interesse... und selbst wenn sie vernommen werden sollte, wird die Ex irgendwas behaupten. Das Kind hätte sowieso alle Briefe aufgerissen, er wäre an "Familie" adressiert gewesen oder sonstwas.

Umzug ins Ausland: Hast du gemeinsames Sorgerecht?


RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - Dzombo - 19-01-2011

Tomcat...

In gewisser Weise hat @p...Recht. Das Gericht befindet in solchen Sachen stets darüber, ob die Öffentlichkeit berührt ist oder nicht. Deine Anzeige steht im Zusammenhang mit deiner Exfrau denke ich mal und da kannste Dir ausmalen was passiert.

Was hat Dir denn Wichtiges ausgeplaudert, was dir evtl. auf die Füße fallen kann? Das müsste doch für Dich zu klären wichtig sein. Und denke dran, einmal Gesagtes wird immer irgendwie an den passenden Stellen verwendet. Das hatte ich erst gerade wieder bei mir.

Und Vorsicht ist geboten. Nach der Reformierung beim u. a. Familiengericht kommen alle familienrechtlichen Angelegenheiten betreffend die gleichen Beteiligten beim stets gleichen Richter oder der stets gleichen Richterin auf den Tisch und dort wird dann die gewaschene Wäsche in die entsprechenden Schränke gepackt. Das ist die Realtität. Und an der kommt kein Betroffener vorbei.


RE: Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses - beppo - 19-01-2011

Alles was Frauen tun, ist Notwehr und daher zulässig.

Schließlich sind sie per Definition die schwächeren und Schutzbedürftigen.

Die Rechtsprechung wäre ja sonst auch viel zu kompliziert, wenn man erst noch mühsam einen Schuldigen suchen müsste.
Die Tribunale wären sonst auch niemals im 30-Minutentakt durchzuführen.
Deswegen wurde dieser Anachronismus ja auch schon vor Jahren abgeschafft.