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Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - Druckversion

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Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - mari.mand - 06-10-2011

Hallo Smile

Hab da mal ne Frage. Ich habe direkt nach meiner Scheidung meiner Ex-Frau eine Sorgerechtsvollmacht gegeben (über meinen Anwalt), die sie zur Ausübung der alleinigen Sorge berechtigt.

Jetzt habe ich die Schulbescheinigungen der Kinder angefordert, ob zu wissen, ob sie noch zur Schule gehen oder nicht. Erhalten habe ich sie nicht. Kontakt zu den Kindern darf ich auch nicht haben und habe ich somit auch nicht. Ich habe ihr dann geschrieben, das ich ein recht auf diese bescheinigungen habe, da ich sorgeberechtigt bin und auch unterhaltszahler. Trotzdem werden mir die bescheinigungen verweigert.

Jetzt kam post - sie möchte das alleinige Sorgerecht haben (rafft wohl nicht, das mir als Unterhaltszahler diese formulare zustehen, ob sorgeberechtigt oder nicht). Habe dem Gericht nun mitgeteilt das sie eine vollmacht hat und somit eh schon allein das Sorgerecht ausübt.

Was meint ihr stellt das Gericht das verfahren ein oder was könnte jetzt noch kommen???

Vielen Dank Euch Smile


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - blue - 06-10-2011

(06-10-2011, 15:40)mari.mand schrieb: (rafft wohl nicht, das mir als Unterhaltszahler diese formulare zustehen, ob sorgeberechtigt oder nicht).
Das stimmt so nicht. Ein Recht auf die Unterlagen hast Du als Nicht-Sorgeberechtigter eben nicht! Egal, ob Du Unterhalt zahlst oder nicht.
(06-10-2011, 15:40)mari.mand schrieb: Was meint ihr stellt das Gericht das verfahren ein oder was könnte jetzt noch kommen???
Das JA wird sich bei Dir melden. Tongue
Warum sollte das Gericht das Verfahren von vornherein einstellen? Es wird prüfen, ob es dem Kindewohl (sic) entspricht, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Die Vollmacht, die Du der Mutter gegeben hast, sagt lediglich aus, dass sie Dich nicht fragen muß, wenn wichtige Entscheidungen bzgl. des Kindes anstehen sollten. Einfach so das Sorgerecht auf einem Blatt Papier zu übertragen geht nicht. Selbst über eine Fledermaus nicht. Das muss das Gericht entscheiden.


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - mari.mand - 06-10-2011

Danke für die schnelle Antwort Smile Bin aber etwas irritiert. Mir wurde mitgeteilt, das meine Ex-Frau (bzw. die Kinder) gem. Mitwirkungsplicht diese Bescheinigungen zukommen lassen müssen. Meinst Du es würde was bringen dem gericht mitzuteilen, das Sie dieses Verfahren nur eingeleitet hat um mich nicht mehr informieren zu müssen und somit mehr und länger den vollen Unterhalt zu erhalten?


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - blue - 06-10-2011

Verstehe ich nicht. Natürlich müssen sie Dir die Informationen zukommen lassen. Ob sie das machen, steht auf einem anderen Blatt. Wie alt sind die Kinder? Was für einen Unterhaltstitel hast Du? Was für einen Unterhalt meinst Du, für sie oder die Kinder?

Warum sie das Verfahren eingeleitet hat, wird die Mutter begründen müssen.


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - mari.mand - 06-10-2011

Alle Informationen die ich je gefordert habe wurden mir verweigert. Wenn meine kinder (15/17) jetzt seit dem Sommer beide in einer Ausbildung stecken, würde sich der Unterhalt neu berechnen. D.h. wenn sie mir diese Bescheinigungen zukommen läst - würde ich die Gehaltshöhe wissen und würde es neu berechnen lassen. Und ich denke genau das will sie verhindern, denn so ohne ein genaues Wissen muss ich ja artik weiter den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Ich müsste (glaube ich) Auskunftsklage einreichen - aber laut Auskunft dauert das verdammt lange. D.h. wieder ich würde schön zu viel bezahlen und im enddefekt gilt das dann auch noch als verbraucht. Einen
Kindesunterhaltstitel gibt es nicht. Sie wollte natürlich auch geld für sich - aber das hat mein Anwalt gut abgewimmelt. Ich zahle nur für die beiden Kinder. Die Kinder sind im Übrigen so stark unter einfluss, das ich keinen Kontakt weiter habe und das die mir auch nichts zukommen lassen, weil es ihnen dann vielleicht nicht mehr soooo gut wie jetzt geht - ist dann ja nicht mehr so viel Geld da. zum Verstehen - ich bekomme ab und an mal ne Mail das der Unterhalt nicht reicht - ich soll gefälligst anständig zahlen - das ist alles was ich von da höre.

Was sind denn bitte wichtige Gründe ???? Ich weiß beim besten willen nicht wie sie das begründen möchte. Nur weil sie die Kinder so beeinflusst hat - das sie keinen Umgang mehr mit mir wünschen????


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - beppo - 06-10-2011

Wenn es keinen Titel gibt, kannst du den Unterhalt jederzeit einstellen.

Dann wird sie dich zwar wahrscheinnlich verklagen aber dann kannst du die Auskunft thematisieren.

Wann ist der 18. Geburtstag?


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - blue - 06-10-2011

(06-10-2011, 19:58)mari.mand schrieb: Einen Kindesunterhaltstitel gibt es nicht.
Dann bist Du auf jeden Fall nicht in der Situation, aktiv zu werden. Wenn das 17-jährige Kind demnächst Unterhalt von Dir fordern sollte, dann muss es das selbst machen. Dann wird das Kind auch alle Informationen offen legen müssen. Mit 18 ist Mutter dann raus aus diesem Spielchen.

Das Thema Sorgerecht würde ich an Deiner Stelle völlig ignorieren, bzw ganz gelassen entgegen sehen! Beide Kinder haben nun selbst zu entscheiden und werden vom Gericht angehört.

Wie eine Mutter in dem Alter der Kinder jetzt noch das alleinige Sorgerecht für die Kinder beauftragt ist schon seltsam. Ich würde mal behaupten wollen, dass sie selbst damit völlig vor die Wand fährt.

Und wenn die Kinder in dem Alter dann so weise sind zu wissen, was das bedeutet, solltest Du sie das entscheiden lassen.

Hast Du die Kinder schon enterbt? Wink



RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - mari.mand - 06-10-2011

der Geburtstag ist im april! Ich werde den Unterhalt jetzt erstmal um die hälfte kürzen und dann schauen, ob sie reagiert. Wenn ich dann immernoch zu viel zahle - naja dann zahl ich wenigstens nicht mehr extrem viel mehr. Das ist echt ne gute Idee - aber einstellen werde ich nicht - da ich denke dass sie dann nicht klagt, sondern direkt zur P geht und mich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigt. Solange ich pünklich jeden Monat ne summe x bezahle geht das nämlich nicht. Wenn ich mich nicht irre, werden Verfahren die - wo gelder gezahlt werden - hintenangestellt, weil die wo gar nicht gezahlt werden vorrang haben. Stimmt das???
@blue

Danke Dir und auch beppo für die Hilfestellung Smile Und zu Deiner Frage Smile ja die habe ich kurz nach der Trennung enterbt, da sie sich nicht wirklich nett verhalten haben. Z.B. meine Unterlagen und die meiner neuen Partnerin durchwühlt und an meine Ex weitergegeben usw. usw. Und das war noch nicht das schlimmste!!!! Aber ich denke das kennen viele von denen die hier im Forum aktiv sind. Ich werde jetzt dann ganz gelassen abwarten und alles aber wirklich alles sowas von in die länge ziehen....... Oder mich einfach gar nicht rühren. Der Weg zu mir ist verdammt lang Smile




RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - blue - 06-10-2011

(06-10-2011, 21:31)mari.mand schrieb: Und zu Deiner Frage Smile ja die habe ich kurz nach der Trennung enterbt,...
Gute Entscheidung! Soll jedoch nicht heißen, dass sich das Verhältnis zwsichen Vater und Kinder mal bessern kann! Wink




RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - Austriake - 07-10-2011


[/quote]Gute Entscheidung! Soll jedoch nicht heißen, dass sich das Verhältnis zwsichen Vater und Kinder mal bessern kann! Wink

[/quote]

Ja, es sollen ja noch ab und an Zeichen und Wunder geschehen.

Wenn die Kinder seit Jahren dem Vater systematisch entfremdet wurden und ins Erwachsenenalter kommen- aus welchem Grund sollten sie plötzlich den Kontakt zum Vater suchen, ohne den sie jahrelang ganz gut klargekommen sind?

Richtig! -wenn sie was brauchen.

Austriake






RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - mari.mand - 07-10-2011

@Austriake
da muss ich Dir beipflichten. Man wollte immer nur mein Bestes Wink Zwischendurch kamen nach der Trennung auch immernoch mal so ganz ganz liebe Mails die mich erinnern sollten, das ich doch Vater bin und bleib - und als dann die Frage kam ob ich die Handykarte auflade oder auch andere Dinge bezahle - und ich nein sagte - das könnt ihr euch glaub ich denken.

Die Kinder wurden die letzten 6 Jahre systematisch entfremdet und haben nun mit Sicherheit keine Gute Meinung mehr. Es müsste ein Wunder geschehen, das sie erkennen was dort mit ihnen gemacht wurde. Allerdings sind sie ja nicht mal bereit die 2.Seite zu hören.

Was den Sorgerechtsantrag angeht - denke ich wirklich, das es auch wegen dem Geld ist. Ich weiß durch einen sehr guten Freund - der das selbe durch hat - er hat immer brav bezahlt. Hat seit Jahren keinen Kontakt mehr und ist durch zufall auf eines seiner Kinder gestossen, die angeblich Abitur machen und das andere studieren geht. Der jüngere Sohn war z.d. Zeitpunkt schon fast am ende seiner Ausbildung! D.h. er hat 3 Jahre voll gezahlt. Das ganze hat er angezeigt - rausgekommen ist allerdings - ein du du für die Mutter - und der Unterhalt gilt als verbaucht!!! So viel zur Fairness.......


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - Austriake - 07-10-2011

Ich halte Kontakt zum Klassenlehrer von meinem Jüngsten (die beiden anderen sind schon volljährig), ab und an mal telefonieren; zwei Mal im Jahr zum Elternabend (Klassenpflegschaft). Daran kann mich Exe nicht hindern (täte sie aber, wenn sie könnte).
Wenn der Junge nicht mehr ins Gymnasium gehen sollte, erfahre ich das auf diesem Wege.

Austriake

P.S.: ich habe meinem Jüngsten (15) vor einem halben Jahr noch eine Handy-Prepaid-Karte für 15.- Euro zugesteckt, damit er mich ab und an mal anrufen kann. Ein einziges Mal hat er angerufen, und da hörte ich im Hintergrund die Exe soufflieren...


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - mari.mand - 07-10-2011

Da hast du aber einen erheblichen Vorteil. Ich weiß nichtmal in welche Schule sie gegangen sind /noch gehen! Da wo sie wohnen gibt es im Umfeld sehr sehr viele Schulen und am Telefon erhält man keine Auskunft, da man sich ja nicht mit Perso vorstellen kann. Man erfährt nichtmal ob der Schüler mit dem Namen xy bei denen auf der schule ist. Ich hab das dann aufgegeben, weil sie ja auch noch in einem alter waren, wo sie schulpflichtig waren und wohl auch zur Schule gingen. Nur jetzt, wo sie beide die schule (wahrscheinlich) verlassen haben..... Selbst auf ein Anschreiben vom Anwalt habe ich keine Auskunft erhalten. Ich hätte klagen sollen. ......... Das ganze ist wahrscheinlich bis die Kinder ausgelernt haben - ein Fass ohne Boden mit dem Stress, Anwalt, Unterhalt usw..........


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - p__ - 07-10-2011

Ohne Schul- oder Ausbildungsbescheinigung kein Unterhalt.


RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - Austriake - 07-10-2011

Würde ich auch so sehen wie p.

Einfach Geldhahn zudrehen (es gibt keinen Titel), dann kommt Leben in die Angelegenheit. Und wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB wird dich deshalb auch noch niemand anzeigen- oder die Staatsanwaltschaft wird deshalb noch keine Ermittlungen beginnen.
Lass die Exe ruhig klagen. Deine Anwaltskosten hierbei sind ein paar Hundert Euro; gemessen am Unterhalt, den du ansonsten zu Unrecht zahlen könntest eher Peanuts.

Und vor allem weißt Du dann, ob die Kinder noch leben, ob es ihnen gut geht, ob und wie lange sie noch zur Schule gehen werden etc. pp.

Austriake