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Frauen behalten Sorgerecht im Gefängnis, Männer verlieren es - Druckversion

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Frauen behalten Sorgerecht im Gefängnis, Männer verlieren es - lordsofmidnight - 15-02-2012

Elternstreit und 2 (fingierte?) Anzeigen wg. Stalking bringen einen Vater um sein Sorgerecht.
Frau dagegen kann den Vater des Kindes erst einen Giftcocktail verpassen und ihn danach mit 14 Messerstichen umlegen, und trotzdem ihr Sorgerecht behalten.


„So seltsam sich das anhört: Eine böse Mörderin kann eine gute Mutter sein! Sie hat keine Sorgerechte verloren, nur weil sie wegen Mordes angeklagt worden ist...

Natürlich darf sie ihr Kind behalten und bekommt erleichterte Haftbedingungen:

Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie und das Kind nach dem Urteil in einer Mutter-und-Kind-Einrichtung der Justiz untergebracht werden. Dort wären sie dann rund um die Uhr zusammen.“

Praktisch auch:

Der Kinderarzt oder andere hinzugezogene Ärzte rechnen mit den zur Gesundheitsfürsorge Verpflichteten ab (z.B. gesetzliche Krankenkassen, Sozialhilfeträger, Unterhaltsverpflichteten)
http://www.jvk.nrw.de/mke/gesund/index.php


Die im Text genannte Mutter-Kind-Einrichtung:
http://www.jvk.nrw.de/mke/index.php
http://www.jvk.nrw.de/wir/foto/index.php?showBody=false&show_id=2

http://www.bild.de/news/inland/mord/arzt-gattin-darf-sie-ihr-kind-im-knast-grossziehen-22632964.bild.html


RE: Frauen behalten Sorgerecht im Gefängnis, Männer verlieren es - p__ - 20-02-2012

Umgekehrt läuft es natürlich völlig anders. Der Vater Bedil A., der die Mutter erstochen hat: http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-02-18-taeter-fordert-sorgerecht/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=613&cHash=d683fec6d85c53e43ae2936d38ce6c17

Das Jugendamt möchte das Sorgerecht: "Ein entsprechender Antrag, dass das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen werden soll, ist gestellt."

Da spricht keiner von "Ein böser Mörder kann ein guter Vater sein! Er hat keine Sorgerechte verloren, nur weil er wegen Mordes angeklagt worden ist...". Im Fall der Mördermutter wirkt sogar verschärft, dass das Kind von der Mörderin seines Vaters aufgezogen wird. Im Fall des Mördervaters sind die Kinder schon 13 und 15, da wird nicht mehr aufgezogen und die sorgerechtsrelevanten Entscheidungen sind nur noch dünn.