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Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz - Druckversion

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Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz - befreit - 05-04-2012

Hallo Zusammen,

das Scheidungsverfahren ist anhängig und der Vorsorgeausgleich muss vollzogen werden. Die deutsche Rentenversicherung schreibt mir einen Brief nach dem anderen, es gäbe große Lücken in meinem 'Rentenkonto' und fasst habe ich den Eindruck, dass man verhindern will, dass meine Ex Rentenpunkte abgeben muss.

Nun war ich aber ca. 5 Jahre in der Schweiz tätig und habe das dort angesammelte Geld für die Altersvorsorge auch dort gelassen. Ich soll jetzt eine Entbindungserklärung unterschreiben, damit die schweizer Rentenkasse die Daten über mich an ein Sachverständigenbüro übermittelt.

Kurze Frage: ist dies normal? Muss ich am Ende noch für dieses Sachverständigenbüro zahlen?

Schon im Voraus für Eure Antworten!


RE: Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz - Leutnant Dino - 05-04-2012

Alle Kosten traegt vermutlich der Klaeger. Wer hat die Scheidung eingereicht?


RE: Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz - Petrus - 06-04-2012

Die Rente aus der Schweiz wird natürlich auch geteilt. Alle Kosten des Verfahrens bezahlen die Parteien - nix mit Staatskasse.