Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit (/showthread.php?tid=7085) |
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - wackelpudding - 18-02-2013 (18-02-2013, 16:24)Camper1955 schrieb: Die Rentenversicherung wird den Anspruch auf Reha zwar anerkennen,Das wäre es doch dann (18-02-2013, 16:24)Camper1955 schrieb: aber zahlen müsste das Jobcenter.und das könnte ihm doch egal sein: Wenn sich 2 Sozialversicherungsträger bzgl. der Finanzierung einer notwendigen Maßnahme kloppen, müßte diese doch trotzdem durchgeführt werden? RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - Desaster2005 - 18-02-2013 @Camper: Formular R0210 Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderun (Anlage, oder ist das der Antrag??) und Formular R0215 Selbsteinschätzungsbogen? |