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Berufsbedingt überheblich - webmin - 07-07-2013

Berufsbedingt überheblich

Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz. Von Norbert Blüm
Heisst es in einem Kommentar von Norbert Blüm

So verwundert es auch nicht, dass er die Familienrichter besonders an den Pranger stellt:
Zitat:Am weitesten fortgeschritten ist die Aufweichung des Rechts hin zum flexiblen Konfliktmanagement an den Familiengerichten. Wenn es um Scheidung oder Sorgerecht geht, wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Den Richter interessiert das wenig. "Wir sind hier nicht im Strafgericht", ist eine oft gebrauchte richterliche Ausrede vor Familiengerichten. Selbst wenn Eid gegen Eid steht und nach den Gesetzen der Logik mindestens ein Meineid im Spiel ist, bleibt dies meist unaufgeklärt, weil offenbar die Wahrheit nicht interessiert. Das Pendel ist von der totalen Moralisierung der Scheidung ins andere Extrem umgeschlagen, in die moralfreie Zone. Dafür mag es auch Gründe in der Richterqualifikation geben. "Familienrichter haben eine hochgradig jämmerliche Ausbildung. Das Familienrecht spielt weder im Studium noch in der Referendarzeit eine große Rolle, geschweige denn, dass es eine spezielle Ausbildung oder verpflichtende Fortbildung für angehende Familienrichter gäbe", behauptete der Münsteraner Jurist Elmar Bergmann, und der muss es wissen, denn er war selbst fast 30 Jahre lang Familienrichter. Umso wichtiger, dass Richter wenigstens lernen, mit Kritik umzugehen.



RE: Berufsbedingt überheblich - Ibykus - 09-07-2013

da darf ich mich ja bestätigt fühlen.
Das predige ich seit jeher!


RE: Berufsbedingt überheblich - Absurdistan - 09-07-2013

Ich frag den Richter das nächste mal wann er seine letzte Fortbildung hatte. Angel Confused Smile


RE: Berufsbedingt überheblich - Austriake - 09-07-2013

Ist doch irgendwie logisch.

In der Familienrechtssprechung läuft der Dienstherr der Richter das geringste Risiko. Was er dem einen Bürger (Mann) vielleicht zu viel an Unrecht antut, kommt dafür einem anderen Bürger (Frau) zugute. Anders als im Strafrecht - wenn da einer unschuldig eingebuchtet wird, kanns teuer (und peinlich) werden. Das Familienrecht ist für den Staat quasi "kostenneutral".
Und da es unter Richtern, wie in jedem anderen Beruf auch, Leuchten und Armleuchter gibt, so nimmt man die weniger Begabten fürs Familienrecht und die Könner für die anderen Sachen.

Austriake


RE: Berufsbedingt überheblich - vaterlos.eu - 02-08-2013

Richter sind nicht nur überheblich sondern dürfen selbst bei Unfähigkeit nicht abgelehnt werden, wie jetzt noch mal das Oberlandesgericht Celle in seinem urteil bestätigt hat.

zur Begründung gibt das OLG Celle an:

"fehlender Fachkenntnis” und “nicht belegte Fortbildungen” sind von ungeeignet eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
Die Ablehnung kann nicht auf einen etwaigen Mangel an Sachkunde bzw. auf Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit gestützt werden, weil
alle Beteiligten im Verfahren der selben fehlenden Fachkunde ausgesetzt sind.

weitere Infos unter
http://www.vaterlos.eu/urteile-familienrecht/ablehnung-wegen-unfahigkeit-nicht-moglich/


RE: Berufsbedingt überheblich - beppo - 03-08-2013

Dann kann man ja auch Mettbrötchen zu Richtern ernennen.
Und das scheint ja auch schon gängige Praxis zu sein.
Nicht nur in Celle.