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Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ? - Druckversion

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Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ? - papi4kids - 12-03-2014

Ich habe drei minderjährige Kinder. Derzeit ist es so, das die Kinder in dem Haushalt bleiben wo die Mutter ist. Es gab aber noch kein Urteil.
Habe ich als Vater ein Recht auf eine 4-5 Zimmer Wohnung um meine Kinder zu versorgen? Auch wenn es nur alle 14 Tage wäre? Ich vermute, wenn ich eine kleinere Wohnung hätte, würde man mir sagen, das die Kinder ihren Freiraum bzw. ein eigenes Zimmer benötigen. Würde mir Mietbeihilfe bzw. ein zusätzliches Wohngeld zustehen?

Ich glaube das viele Väter vor dem Problem stehen. Grade weil einem nicht viel übrig bleiben wird. Ich denke das ich eine sehr enge Bindung zu den Kindern habe. Ich will nicht das man mir den Umgang verbietet bzw. den Aufenthalt, falls ich nicht ausreichend Platz habe. Ebenfalls kann es passieren, das ich das ABR erhalte.


RE: Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ? - the notorious iglu - 12-03-2014

Geh auf diese Seite: http://www.hus-neumuenster.com/ und ruf morgen zwischen 14 und 17 Uhr an, dann klären wir das.


Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ? - papi4kids - 12-03-2014

Danke Dir.


RE: Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ? - the notorious iglu - 12-03-2014

Kein Problem.