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Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - Druckversion

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RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - Gualterius - 28-09-2015

Schaut mal genauer, ob ihr nicht in die Falle tappt mit dieser gemeinsamen Sorge. Ich kann das nicht glauben.


RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - Gualterius - 28-09-2015

Das Umgangsrecht ist was anderes als das Sorgerecht!

Die Kontaktvereitelung der Ex und ihrer Helfer muss in einem Verfahren an den Pranger. Das geht bei der gemeinsamen Sorge nicht, denn man soll ja auf der Elternebene blablabla bleiben...


RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - Panum - 05-10-2015

Hallo,
weiß denn wer, wie lange es in der Regel dauert bis es ein Bescheid gibt?
der Antrag aufs GSR wurde vor 7, fast 8 Wochen abgegeben.
was hat es zu bedeuten, wenn man in dieser Zeit noch nichts gehört hat?
Vielen Dank.


RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - zeitgenosse - 05-10-2015

Also ich nehme mal an, du hast den Antrag bei einer dieser KESB -Behörden abgegeben. Die sind völlig überlastet. 7 bis 8 Wochen ist jetzt noch nicht sooo lange. Wieso willst du es früher haben das gS ? Eine Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist, hast du aber schon bekommen, oder?


RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - Panum - 06-10-2015

bei Amtsgericht (Deutschland). persönliche Abgabe mit Bestätigung.
mich wundert es das es so lange dauert.