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"Wurde in der Beziehung etwa gemeinsam ein Eigenheim gebaut, das nur auf einen der beiden Partner eingetragen ist, hat der andere nach einer Trennung nun erstmals Anspruch auf Verrechnung seiner eingebrachten Leistungen. Der BGH gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach Betroffene bei solch einer Trennung leer ausgingen."
http://de.news.yahoo.com/afp/20080818/tw...dc673.html
Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Nun kann jeder fröhlich losklagen, wenn er glaubt es hätte irgendwelche Absprachen oder Versprechen gegeben. Viel Spass beim Durchwühlen durch seitenlange Beweisführungen und Gegenbeweise. Jetzt kann ich meinen Vater und Bruder verklagen, weil ich damals beim Hausbau mitgeholfen habe, das Haus aber später meinem Bruder übertragen wurde. Auf zur fröhlichen Klagehatz.
Es gibt eine alte Regel. Immer wenn ein Urteil mit "Gericht XY stärkt Rechte von..." in der Presse auftaucht, handelt es sich im einen signifikanten Neuzugang von besonders heftigem Fäkalienkonzentrat aus der Juristenwelt.
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ich denke mal, er meint hier die erbrachte tatsächliche Arbeitsleistung, wie Bier für die Bauarbeiter herantragen, meckern, weil der Mörtel zu rauh, zu fein ist, zu grau ... oder dem Mann abends einen bl..en, weil er sich ja nicht mehr bewegen kann ... also zu Gunsten der ohnehin meist nur zusehenden "Besseren Hälfte"
Ich glaube nicht, dass damit das Sparbuch der Braut-Eltern gemeint ist, denn dieses ist ja nur für das Herzchen und nicht für das Schwein, das ersteres verführt hat
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Da hat der BGH wohl auf die massive Kritik seiner Entscheidungen in der Rechts-Literatur reagiert und auf die neueste Erkenntnis
"Dass nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB), vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen".
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Hahne ist wohl nicht mehr im 12. Senat.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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(18-08-2008, 19:16)BGH schrieb: "Dass nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB), vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen".
Bei einer so hohen Scheidungsquote dürfte folgerichtig das Vertrauen in die lebenslange Dauer nicht mehr vorausgesetzt werden. Jedenfalls ist es ein logisch völlig falscher Schluss, dieses Vertrauen auch noch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften auszuweiten. Anderfalls handelt das Gericht so, wie wenn Heizer auf Elektroloks vorgeschrieben werden, weil es immer weniger Dampfloks gibt.
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18-08-2008, 22:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-08-2008, 09:18 von borni.)
Ende der Beziehung bedeutet jetzt:
"Wegfall der Geschäftsgrundlage" und "Ungerechtfertigte Bereicherung"
Dürfte vorallem Männern zu Gute kommen.
http://www.welt.de/vermischtes/arti23444...tehe_.html
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