06-08-2008, 11:57
Maßgebend ist nach Auffassung des Gerichts allein, ob sich die neue Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass sie mit einer neuen Ehe vergleichbar ist (Az.: 2 UF 26/06).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen auf und gab der Klage eines geschiedenen Ehemannes statt. Der Kläger hatte sich bei seiner Scheidung 2002 in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, seiner Ehefrau monatlich 477 Euro Unterhalt zu zahlen. Etwa vier Jahre später wollte er sich von dieser Verpflichtung wieder lösen, nachdem seine Ex-Frau eine feste Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen war.
http://www.suedkurier.de/nachrichten/pan...64,3316081
Eigentlich unfaßbar, das ein Mann erst zum OLG gehen muß, damit Ex ihren Anpruch verliert. Wenn die FGG-Reform incl. Wegfall der Beschwerde beim OLG kommt, hätte dieser Mann vermutlich weiter zahlen müssen, oder?
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen auf und gab der Klage eines geschiedenen Ehemannes statt. Der Kläger hatte sich bei seiner Scheidung 2002 in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, seiner Ehefrau monatlich 477 Euro Unterhalt zu zahlen. Etwa vier Jahre später wollte er sich von dieser Verpflichtung wieder lösen, nachdem seine Ex-Frau eine feste Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen war.
http://www.suedkurier.de/nachrichten/pan...64,3316081
Eigentlich unfaßbar, das ein Mann erst zum OLG gehen muß, damit Ex ihren Anpruch verliert. Wenn die FGG-Reform incl. Wegfall der Beschwerde beim OLG kommt, hätte dieser Mann vermutlich weiter zahlen müssen, oder?