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(03-10-2012, 19:45)PolyTrauma schrieb: 3.) Schuldnerberatung und AG wg. Beratungsschein. Termin Anwalt wg. Privatinsolvenz und damit verbundenem Gedöns.
Bitte um Rückmeldung, ob du einen solchen Schein bekommst.
Den Antrag hat mein zuständiges AG abgelehnt mit der Begründung,
das man sich auch bei kostenlosen Schuldnerberatungen wie Diakonie & Co. abwickeln lassen kann.
Im Ergebnis hat das dann seltsamerweise bei mir dazu geführt, das
mein RA seine Rechnung auf den grossen Packen drauf legen konnte.
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(04-10-2012, 18:05)Sixteen Tons schrieb: ...zuständiges AG abgelehnt mit der Begründung,
das man sich auch bei kostenlosen Schuldnerberatungen wie Diakonie & Co. abwickeln lassen kann. Na, ob die nicht überfordert sind, wenn ein Unternehmen mit drinhängt? Warst Du direkt bei der Antragsstelle des AG, oder lief Dein Antrag über den Anwalt?
Ich habe irgendwo hier gelesen, dass es größere Erfolgsaussicht hat, den Schein direkt beim AG zu beantragen. Kann da jemand was zu sagen?
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Thema ARGE:
Ich habe die unglückliche Konstellation, dass ich in einem Um-/Ausgebauten Lagerraum meines Unternehmens (Räume zur Miete) wohne.
Bisheriger Vorteil, dass die Kosten (langfristiger Vertrag) sowieso anfielen. Sind 120qm von 463qm. Mietanteil €440 inkl. NK+MwSt. Da ich von dort aus auch Büro mache und auch Sachen vom Geschäft drin einlagere, setze ich beim FA 40qm Eigennutzung ab, Rest Geschäft (2011).
Eine klare zahlenmäßige Abgrenzung Geschäft/privat ist schwer machbar.
Strom wird separat erfasst, ist klar abgrenzbar. Heizung (Gas) müsste qm-mäßig umgelegt werden, obwohl überwiegend privat? Wasser auch gemeinsam, wobei annähernd 100% privat.
Bzgl. Miete kann man ARGE vergessen, da Gewerbemietvertrag. Ist klar.
Ich weiß jetzt gerade nicht, wie ich Gas+Wasser ansetze und wie ich die qm-Aufteilung (zw. 40 und 120qm priv.) für 2012 vornehme. Am besten 120qm privat, wenn nicht zu groß.
Auf Verlustvorträge kann ich ab 2012 verzichten, da keine Zusammenveranlagung mit KM mehr.
Und ja, ich weiß. Über kurz oder lang wird ein Umzug fällig. Jetzt braucht's erstmal eine Zwischenlösung.
Habt Ihr Tipps, dass ich mich nicht in die Nesseln setze, aber auch nichts verschenke?
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1. Möglichkeit:
Welche Unternehmensform hat dein Gewerbe?
Als GmbH könntest du dir ja deine Wohnung selber vermieten, sofern der Gewerbemietvertrag das zulässt. Als Einzelunternehmer natürlich nicht, da man mit sich selber keine Verträge abschliessen kann.
2.) Möglichkeit:
Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine Aufteilung der Räume in Privat und Gewerbe im Mietvertrag fixieren. Wird er aber wohl nicht gerne tun.
3.) Möglichkeit:
Grundriss malen, Eigennutzung darauf darstellen, Kosten auf anteilige qm umlegen. Auf Nachsicht/Kulanz beim JC hoffen.
4.) Möglichkeit:
Wohnung suchen und Mietangebot JC vorlegen, sofern das mit einer Kündigungsfrist der Gewerberäume vereinbar ist. Wird ja sowieso Mecker geben, weil KdU für Gewerbe schon mal gar nicht geht. Dem kann man ja zuvorkommen. Außerdem gehören Kinder gewohnt und nicht eingelagert.
Den Beratungsschein habe ich übrigens über den Anwalt beantragt.
Wenn man sich mit dem Antrag ein bisschen mehr Mühe gegeben hätte, wäre das auch durchgegangen. Insofern muß man die Schulderberatung überzeugen, das ein RA Sinn macht. Da ist der Ansatz mit der Komplexität der Unternehmensabwicklung ja durchaus vielversprechend. Es kann sein, das sich die Schuldnerberatung nicht für zuständig erklärt und dann auf Bitte ein entsprechendes Schreiben ausstellt. Das wird die Tauschkarte für einen Beratungshilfeschein.
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05-10-2012, 00:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-10-2012, 00:25 von PolyTrauma.)
Danke erstmal,
Umnutzung macht der Vermieter nicht mit. Es geht wirklich nur um eine Zwischenlösung. Bzgl. Mietkosten mache ich mir da auch keine Illusionen.
Das Ganze ist ein Einzelunternehmen.
Mir geht es primär um die Verbrauchskosten Strom, Wasser und Gas, wobei Strom ja nicht das Problem ist. Wasser, denke ich, kann ich angesichts der realen Anteile komplett in den Privatbereich ziehen, mal sehen, macht aber vom Gesamtpaket nicht den großen Anteil.
Gas/Heizung ist der Knackpunkt, und vor dem Hintergrund, dass ohnehin mehr oder weniger bald ein Umzug ansteht, wäre das Einrichten einer getrennten Verbrauchserfassung nicht angemessen.
Wg. Beratungsschein werde ich berichten.
...Ach ja! Wohnlich ist's schon. Ich lagere Goldlöckchen doch nicht ein!
Gruß
PT
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10-10-2012, 17:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-10-2012, 17:08 von PolyTrauma.)
Moin Leute,
jetzt, da ich aus einer Depri-Phase aufgewacht bin und mein Hirn wieder vom Panik- zurück in den Denkmodus versetzen konnte, bin ich einen Schritt weiter.
@Sixteen Tons / @all:
Laut Infos im Web ist Kostenhilfe bzgl. Beratung und Abwicklung bei geringem oder fehlendem Einkommen kein Problem. Diesbezüglich veranlassen unter anderem auch die freien Schuldnerberatungen das Ausstellen eines Beratungsscheins. Selbst bin ich noch nicht soweit, den die Schuldnerberatungen sind überlaufen; für Termine gibt es Wartelisten.
Was KdU angeht, habe ich intensiv recherchiert. Die ARGE muss zunächst die vollen (auch unangemessenen) tatsächlich aufgewendeten Kosten tragen. Heizkosten werden nach qm umgelegt. Es ist noch nicht einmal ein Mietvertrag nötig.
In der Folge darf das JC mir auferlegen, innerhalb einer angemessenen Zeit (i. d. R. sechs Monate, je nach Wohnungsmarkt und persönlichen Umständen auch mehr oder weniger) umzuziehen. Tenor bei Betroffenen ist, der Klageweg sei einem sicher, doch die ARGE wird verlieren.
In der Zwischenzeit habe ich auch mein Unternehmen quergerechnet, und da sieht es nicht so gut aus. Auch ohne Altlasten reichen die Umsätze nicht aus. Das Potenzial ist nach wie vor da, doch ohne Investition (wofür ich weder Mittel noch Bonität habe) läuft nichts. Für langsamen Wiederaufbau über Mundpropaganda fehlt der Atem
Auf der praktischen Seite hat sich auch etwas getan. Meine Ex hat zugestimmt, mit mir an einem Strang zu ziehen, Schritte gegenüber Ämtern und Behörden zu unterstützen. Die aktuelle Betreuungslösung möchte sie erhalten und mir diesbezüglich Luft verschaffen.
Ein Schulfreund bot Mittel an, einen Vergleich zu erreichen, doch das macht nicht wirklich Sinn, würde verpuffen. Also schlug ich aus. Ich werde ihm jetzt antragen, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen, um das Ganze aufzufangen. Einen Teil der Räume kann die UG mir privat vermieten. Ich werde dort angestellt. Bis vor den Sommerferien 2013 (einnahmenfreie Zeit) kann er die Mittel wieder herausziehen, oder das Ganze ist wieder im grünen Bereich.
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22-10-2012, 06:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2012, 06:24 von PolyTrauma.)
Moin Leute,
ich bin wieder einen Schritt weiter. Morgen habe ich einen Termin mit dem (gewerblichen) Vermieter mit dem Ziel, den Mietvertrag auf die in Gründung befindliche UG umzuschreiben, evtl. mit mir als persönlich haftenden Bürgen.
Da das Geschäft großes Potenzial birgt, werde ich ihm gleich direkt antragen, es mehrheitlich zu übernehmen und mich als Angestellten zu übernehmen. Ein Neustart mit den begrenzten Mitteln des Freundes ist nicht Fleisch, nicht Fisch. Das sollte vernünftig angegangen werden, und da hat neben mir und meinen Schülern der Vermieter das Hauptinteresse.
Die Wohnung wäre dann auch geregelt, denn baurechtlich dürfen Gewerbeflächen für Hausmeister wie auch für Geschäfts(mit)inhaber als Wohnraum genutzt werden, sofern die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.
Am 30.10. habe ich zweiten JC Termin. Bis dahin sollte das geregelt sein, bzw. wenigstens die Mietbescheinigung vorliegen. Mietvertrag kann man ja nachziehen, sofern noch nicht fertig. Werde da gleich sagen, dass das unbürokratisch auf Zuruf lief, wegen Scheidung, und dass wir das jetzt in Papier gießen.
Für dieses Jahr möchte ich Grundleistung, KdU und anteiligen Grundbedarf für meine Tochter.
Ab Januar dann möchte ich eine passende KU Regelung nebst Aufstockung angehen.
Da die Positionen von KM und mir sich langsam annähern, wäre es evtl. denkbar, dass sie anteiligen KU (inkl. Zusatzbedarf für Kindersachen in zwei Haushalten) zahlt und ihrerseits aufstockt. Da bin ich aber noch vorsichtig, will sie ja nicht verschrecken.
Finanziell günstiger und ohne "Engelszungen" machbar wäre natürlich meine volle Unterhaltspflicht nebst Aufstockung. Ist halt eine Vertrauenssache.
Ich denke, die Fortführung des WM lässt sich, wenn auch nicht juristisch, so doch praktisch durchboxen, wenn ein (dann) 13jähriges Kind voll dahintersteht. Wie seht Ihr das?
Ich bin natürlich auch am Überlegen, ob überhaupt etwas am WM geändert werden muss, wenn ich den Laden auf o. g. Weg wieder flott bekomme. Andererseits wird es wohl so oder so zu einer Privatinsolvenz kommen.
Da frage ich mich: Wie sind die Wechselwirkungen zwischen Inso, JC und evtl. KU?
Die Inso könnte mich ja bedürftig machen, auch wenn der Laden wieder anläuft. Genau dann wäre die KU+Aufstocken Lösung hilfreich. Auf der anderen Seite könnte eine KU-Pflicht auch die Inso kippen.
Da steige ich nicht so ganz durch, will mich ja auch nicht in "Teufels Küche" manövrieren. Habt Ihr diesbezüglich Tipps?
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu durcheinander. Jetzt, da in kürzester Zeit alle Weichen gestellt werden, jagt bei mir ein Gedanke den anderen, so dass ich fast keine Zeit zum Schlafen mehr finde
Grüßle
PT
PS: Ab heute zweite Hälfte Herbstferien! => Goldlöckchen bei mir! Wir backen Zitronen-Baiser-Torte.
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