16-03-2014, 18:38
Verhandlung in München, RAin Strasser (VAMV) gegen Stefan Wiederer
Termin: 23.04.2014, 14:00h, Saal 219, Landgericht München
Die Verhandlung ist öffentlich und natürlich ohne Lottozahlen ...
zur Sache:
RAin Strasser, Mitglied im "Verein alleinerziehender Mütter und Väter" (VAMV), vertritt in einem familiengerichtlichen Verfahren die Mutter des Kindes des Beklagten und wehrt sich gegen die Veröffentlichung eines Seminar-Mitschnitts, in dem sie in skandalöser Weise Müttern Anleitungen dazu gibt, wie sie die Väter ihrer Kinder entsorgen können ...
Offensichtlich haben solche Anleitungen "Früchte getragen", denn auch der Beklagte (Wiederer) wurde augenscheinlich mit Hilfe dieser Praktiken entsorgt und von seinem Kind getrennt (nunmehr bereits seit vier Jahren).
Antragsgemäß wurde es dem Beklagten schon im vorgeschalteten einstweiligen Rechtschutzverfahren untersagt, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen
- die Antragstellerin biete eine rechtswidrige Anleitungzum Umgangs- und Sorgerechtsboykott an
- die Antragstellerin stifte zum Betrug der Prozesskostenhilfe anund gebe Anleitung hierzu weiter
- die Justiz werde absichtlich durch die Antragstellerin getäuscht. Der Staatshaushalt werde durch den Betrug der Antragstellerin im Bereich der PKH unnötig beansprucht
Die Angelegenheit ist mittlerweile eskaliert. Es wurden auch -wenigstens eine- Strafanzeigen gegen die Strasser erstattet.
Meines Wissens Angel ist in dieser strafrechtlichen Sache bereits eine Nichtermittlungsbeschwerde nötig geworden, weil man vermutlich in Bayern der Ansicht ist, nicht immer gleich ermitteln zu müssen, wenn Kollegen betroffen sind ...
Jodeln können sie dort halt besser, als Recht sprechen
Termin: 23.04.2014, 14:00h, Saal 219, Landgericht München
Die Verhandlung ist öffentlich und natürlich ohne Lottozahlen ...
zur Sache:
RAin Strasser, Mitglied im "Verein alleinerziehender Mütter und Väter" (VAMV), vertritt in einem familiengerichtlichen Verfahren die Mutter des Kindes des Beklagten und wehrt sich gegen die Veröffentlichung eines Seminar-Mitschnitts, in dem sie in skandalöser Weise Müttern Anleitungen dazu gibt, wie sie die Väter ihrer Kinder entsorgen können ...
Offensichtlich haben solche Anleitungen "Früchte getragen", denn auch der Beklagte (Wiederer) wurde augenscheinlich mit Hilfe dieser Praktiken entsorgt und von seinem Kind getrennt (nunmehr bereits seit vier Jahren).
Antragsgemäß wurde es dem Beklagten schon im vorgeschalteten einstweiligen Rechtschutzverfahren untersagt, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen
- die Antragstellerin biete eine rechtswidrige Anleitungzum Umgangs- und Sorgerechtsboykott an
- die Antragstellerin stifte zum Betrug der Prozesskostenhilfe anund gebe Anleitung hierzu weiter
- die Justiz werde absichtlich durch die Antragstellerin getäuscht. Der Staatshaushalt werde durch den Betrug der Antragstellerin im Bereich der PKH unnötig beansprucht
Die Angelegenheit ist mittlerweile eskaliert. Es wurden auch -wenigstens eine- Strafanzeigen gegen die Strasser erstattet.
Meines Wissens Angel ist in dieser strafrechtlichen Sache bereits eine Nichtermittlungsbeschwerde nötig geworden, weil man vermutlich in Bayern der Ansicht ist, nicht immer gleich ermitteln zu müssen, wenn Kollegen betroffen sind ...
Jodeln können sie dort halt besser, als Recht sprechen