11-03-2022, 19:00
Moin,
ich benötige bitte Schwarmwissen und würde mich freuen wenn ich noch den einen oder Impuls für mich abgreifen könnte.
Das Forumwissen ist schon enorm allerdings habe ich weder hier noch irgendwo anders einen annähernd ähnlichen Fall (bzw Vater mit
einer ähnlichen Problemstellung) finden können.
Sachverhalt:
1. ich bin seit 7,5 Jahren alleinerziehend mit einem 9jährigen Sohn mit Kindsmutter 1 / KM1
(AufHBestRecht bei mir, kein Titel, regelmäßiger Unterhalt von der KM ähnlich der DDT; Umgang alle 14 Tage übers WE)
2. Im Jahr 2012 kam ein weiteres Kind dazu (Kindsmutter 2/KM2)
(von KM2 "initiiert": kein Umgang, kein Sorgerecht, Beistandschaft durchs Jugendamt; zahle regelmäßigen Unterhalt ohne Titel)
Für dieses Kind von KM 2 komme ich nun nicht mehr um einen Titel herum (Unterzeichnung steht unmittelbar bevor).
Meine "Idee" war es statisch 100% der ersten Altersstufe befristet bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen
(aufgrund der Gesetzeslage, rät mir aber jeder Anwalt zu einem unbefristeten Titel mit 100% der jeweiligen Altersstufe)
Zur Frage:
a) Gíbt es hier einen alleinerziehenden Vater der Kindes-Unterhalt bekommt und gleichzeitig in der Pflicht ist Kindesunterhalt zu zahlen
bzw. kennt jemand Gerichtsurteile/hat Erfahrungen mit dem in diesem Zusammenhang stehenden zu zahlenden Kindesunterhalt !?
b) Weiss jemand ob es argumentativ vor Gericht/Jugendamt sinnvoll/sinnlos ist, anzuführen, dass man durch die Sorge eines Kindes im eigenen Haushalt in einer ganz anderen Position ist; im Vergleich zu jemandem der zwar Unterhalt zahlen muss, allerdings keine eigenen Kinder im Haushalt hat?!
Danke/cheers
ich benötige bitte Schwarmwissen und würde mich freuen wenn ich noch den einen oder Impuls für mich abgreifen könnte.
Das Forumwissen ist schon enorm allerdings habe ich weder hier noch irgendwo anders einen annähernd ähnlichen Fall (bzw Vater mit
einer ähnlichen Problemstellung) finden können.
Sachverhalt:
1. ich bin seit 7,5 Jahren alleinerziehend mit einem 9jährigen Sohn mit Kindsmutter 1 / KM1
(AufHBestRecht bei mir, kein Titel, regelmäßiger Unterhalt von der KM ähnlich der DDT; Umgang alle 14 Tage übers WE)
2. Im Jahr 2012 kam ein weiteres Kind dazu (Kindsmutter 2/KM2)
(von KM2 "initiiert": kein Umgang, kein Sorgerecht, Beistandschaft durchs Jugendamt; zahle regelmäßigen Unterhalt ohne Titel)
Für dieses Kind von KM 2 komme ich nun nicht mehr um einen Titel herum (Unterzeichnung steht unmittelbar bevor).
Meine "Idee" war es statisch 100% der ersten Altersstufe befristet bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen
(aufgrund der Gesetzeslage, rät mir aber jeder Anwalt zu einem unbefristeten Titel mit 100% der jeweiligen Altersstufe)
Zur Frage:
a) Gíbt es hier einen alleinerziehenden Vater der Kindes-Unterhalt bekommt und gleichzeitig in der Pflicht ist Kindesunterhalt zu zahlen
bzw. kennt jemand Gerichtsurteile/hat Erfahrungen mit dem in diesem Zusammenhang stehenden zu zahlenden Kindesunterhalt !?
b) Weiss jemand ob es argumentativ vor Gericht/Jugendamt sinnvoll/sinnlos ist, anzuführen, dass man durch die Sorge eines Kindes im eigenen Haushalt in einer ganz anderen Position ist; im Vergleich zu jemandem der zwar Unterhalt zahlen muss, allerdings keine eigenen Kinder im Haushalt hat?!
Danke/cheers