Umfrage: Änderungsklage möglich
Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen.
Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
Gesamt 10 Stimme(n) 100%
∗ Du hast diese Antwort gewählt. [Zeige Ergebnisse]

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
Ich weis, ich wirke oft verworren oder neben der Spur. Bin ich gelegenlich auch.

In der "Verhandlung" hat dir Richterin einfach mal losgelegt und ICH musste aufpassen, was dieses Mist - Stück in Ihr Digtiergerät labert.
Das mit :"auf das Konto der KM, gehört natürlich auch noch rein" kam der Richterin in den Sinn. Meine Argumente bzw. Anzweiflungen wurden ignoriert oder weggelacht. Auch dass gleichzeitig zwei Gegenseiten vertreten waren hat Sie trotz meines Einwurfes ignoriert.
Ich war ja gezwungenermaßen "Anwaltlich vertreten" ; doch wenn der Hund seine Herrin pfeifen hört, dann bleibt er lieb und still auf seinem Platz.
Zitieren
Das gehört eben nicht rein, der Richter darf nicht eigenmächtig Anträge erfinden. Etwas zu entscheiden, das gar nicht beantragt war wäre ein Rechtsfehler, eine Berufungsbegründung.

Aber ich habe jetzt alle Details des ganzen Falls nicht mehr im Kopf. Du redest jetzt plötzlich so, als wäre das Kind längst volljährig. Meine Ausführungen vorhin gelten auch nur für Volljährige. Ist das Kind denn zum Zeitpunkt der Unterhaltsgeltendmachung tatsächlich schon volljährig? Wenn nicht, kommt das Geld tatsächlich auf das Konto der Mutter. Wiederholt dies die Richterin, ist das nur die Wiederholung der Rechtslage die auch ohne Beschluss gilt und somit völlig uninteressantes Papageiengeplapper. Erst ab Volljährigkeit ändert sich das. Vorher nicht. Andernfalls müsste das separat verfügt werden. Regel: Kindesunterhalt aufs Mutterkonto. Ausnahme: Woanders hin. Ab Volljährigkeit ist die Regel: Kindesunterhalt aufs Kinderkonto. Ausnahme: Woanders hin. Zu einem ausdrücklich dafür Bevollmächtigten oder dorthin, wohin der Anspruch gewandert ist. Zum Beispiel die Bafögkasse, wenn das Kind Bafög bekommt.
Zitieren
So sehe ich das auch.
Ein Kind ist seit Sep. 2017 volljährig und sahs mit einem Anwalt gegenüber
ein kind ist noch minder jährig und wurde durch Mutti und einem weiteren Anwalt in der gleichen Verhandlung vertreten.

Ich warte dann halt mal, bis der Dreck kommt.
Zitieren
So, nachdem mein ehrenwerter Anwalt es mal geschaft hat mir die Unterlagen gestern zuzusenden (lt. Eingangsstempel hat er diese schon seit dem 18.01.18) konnte ich mir das zu Gemüde führen.

Bei dem Minderjährigen Kind steht drin, dass der Unterhalt (100% DDT) auf das Konto der KM überwiesen werden muss. Damit habe ich kein Problem, da sich hier nichts ändert.
Beim Erwachsenen Kind steht nur exakt folgendes drin:
"In Abänderung des Vergleichs des AG xxx vom xx.xx.xx verpflichtet sich der Antragssteller, seinem Kind xxxx ab dem 01.01.2018 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 100% des Mindestunterhaltes der jeweiligen DDT abzüglich des vollen Kindergeldes zu zahlen."

Frage: da ich immer noch keine Kontonummer von dem Kind habe, wäre es dann nicht sinnvoll von meiner Seite aus Ihm eine Einzugsermächtigung bis zum Wiederruf auf mein Konto zu geben? Sollte er dann die Schule schmeissen und dennoch Geld von meinem Konto abräumen, dann würde er sich ja Strafbar macheun und ich könnte dann von Ihm das Geld zurückfordern. Wäre das OK, oder habe ich einen Denkfehler?
Zitieren
Aha, so ähnlich habe ich mir das vorgestellt. Das ist eine absolut übliche und korrekte Formulierung. Da muss ich dir leider sagen: Jedesmal einen Sturm aufziehen zu lassen auf der Basis von unbekannten oder sehr ungenauen Fakten ist ein grosses Eigentor. Das Einzige, was du damit erreichst ist dass du dich selbst fertig machst. Der gewiefte Unterhaltspflichtige holt sich erst still und leise alle Fakten und zuckt nicht mit der Wimper wenn er sowieso keine Handlungsfreiheit hat um nicht noch zusätzlich Energie zu verschwenen. Ist etwas zu machen, schlägt er unerwartet aus der Stille heraus zu, nur auf eine weiche Stelle aber dort so hart wie möglich.

Zum Geld: Man kann einer Privatperson keine Einzugsermächtigung geben. Die Person, die Geld von einem anderen Konto einziehen will benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die müsste das Kind erst beantragen. Das schafft es doch nicht mal, dir sein Konto mitzuzeilen.

Das Kind war doch anwaltlich vertreten. Schreibe also an den Anwalt, er soll dir das Konto mitteilen für das das Kind Eigentümer ist (achte auf die Formulierung! Nicht "wohin das Geld soll" sondern Eigentümer des Kontos!), das Kind selbst hätte auf deine diesbezügliche Frage nicht geantwortet. Wenn du nichts hörst, wertest du das als Ablehnung der Annahme und damit Verzicht auf das Geld. Du gehst dann davon aus, dass kein Interesse mehr an Unterhalt besteht. Das ist zwar juristisch nicht haltbar, klingt aber gut :-)
Zitieren
Ok, wenn das nicht haltbar wäre....... aber mal anders gedacht. Der Anwalt hatte irgendwann mal gelesen meint, dass er ja auch der Gläubiger oder der gleichen für das Kind wäre. (Genauen Wortlaut müsste ich nachlesen). ABER: der Anwalt ist ja keine private person? Und wenn der ja angeblich die Unterschrift von meinem ex Kind hat....
Zitieren
Der Anwalt vertritt das Kind. Im wesentlichen geht es bei dieser Anfrage aber darum, eine Pfändung zu vermeiden. Die Gegenseite hat mit dem Vergleich immerhin einen vollstreckbaren Titel in der Hand.
Zitieren
Nun, wie vorgeschlagen habe ich einen der Gegnerischen Rechtsverdreher angeschrieben. Bisher habe ich weder ne Kontonummer vom Volljährigen Kind, noch ne Rückantwort, noch ne Pfändung.... Was tun, Sprach Zeus?
Zitieren
Lass denen insgesamt 14 Tage Zeit.
Zitieren
(19-01-2017, 13:59)p__ schrieb: Der Vergleich kann geändert werden, wenn

1. Du und der Unterhaltsgläubiger beide sich untereinander einigen, dass er geändert wird. Man schüttelt sich die Hände und machts ein paar Formalien amtlich. Fall gelöst!

ODER

2. Vor Gericht durch einen Beschluss oder einen neuen Vergleich das Ergebnis ist, dass er geändert wird.
Habe aktuell den Fall, dass gegnerischer Anwalt mich auffordert das ich beim Jugendamt eine Urkunde erstellen lassen soll. Seit wann muss derjenige seine Lebenszeit opfern, damit er mehr bezahlen soll???
Gerichtlicher Vergleich besteht nun in zweiter Generation seit 2018.
Muss hier nicht die ex sich darum bemühen? Sie will ja mehr Geld. Und wie verhält es sich bei Minderjährigen; ist hier das Einkommen und Vermögen der Ex uninteressant,  so dass Sie KEINE Unterlagen mir schicken braucht?
Zitieren
Die Unterhaltsgläubigerin hat (leider) ein Recht auf Titulierung des Unterhalts. Das musst und kannst nur du. Titulieren kann das Jugendamt (kostenlos) oder ein Notar (geringe Schreibgebühr). Nicht das Erstellen oder Ändern eines Titels ist teuer und schwierig, sondern die Folgen daraus.

Im Standardfall ist es unerheblich, was die einen Minderjährigen betreuende Mutter verdient und sie muss auch keinerlei Auskünfte darüber liefern. Da aber bei starkem Einkommensungleichgewicht zugunsten der Unterhaltskassiererin sie sich je nach Fall auch am Barunterhalt beteiligen muss, gibt es Fälle in denen ihr Einkommen doch eine Rolle spielt. In diesen Fällen obliegt es aber dir, Indizien vorzulegen, die darauf hinweisen dass dies der Fall sein könnte. Sind deine Indizien dem Richter gut genug, kann er Auskünfte der Mutter verlangen und den Unterhalt eventuell anders gewichten.

Solche Indizien sind mal einfach, mal schwer beizubringen. Einfach wird es, wenn ihre Position und ihr Arbeitgeber bekannt ist. So kann man z.B. ziemlich genau sagen, was eine Schuldirektorin verdient. Da ist das Einkommen öffentlich bekannt.
Zitieren
Ok, was die Kindesmutter und Eigentümerin ist im Normalfall egal. Auskünfte Bedarf es keine.
Aber wenn schon ein gerichtlicher Vergleich existiert, warum muss ich den dann auf meine Zeit (und damit kosten) ändern lassen. Ich verlange ja nicht, dass dieser geändert wird. Das geht mir nicht in den Kopf
Zitieren
Weil sie einen Anspruch darauf haben!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
Warum ein Titulierungszwang besteht, steht in den Beschlussbegründungen der entsprechenden Urteile, auch in der faq ist eins aufgeführt. Damit ist das juristisch erzwungen und es hilft dir auch nicht, dass es inhaltlich katastrophaler Müll ist.
Zitieren
Aha... nett.
Eine letzte Frage hätte ich noch. Wenn das Minderjährige Kind nun eine Ausbildung macht und nun Geld bekommt, dann ist das vermutlich mit der gleichen Logik uninteressant
Zitieren
Nein, das ist eigenes Einkommen und das zählt teilweise bedarfsdeckend. 100 EUR abziehen und den Rest halbieren. Dieses Ergebnis kannst du von deinem Unterhalt abziehen.

Dieses eigene Einkommen (die Ausbildungsvergütung) ist incl. Beleg nachzuweisen, darauf hast du einen Anspruch.
Zitieren
Nochmal ... ich frage nach Nachweise, worauf ich keinen Anspruch habe. Dann wäre Einkommen doch relevant, doch ohne die Nachweise stehe ich komplett im Dunkeln.... was für ne Logik. Scheiß drauf... ich zähle und gut
Zitieren
Ich hatte bisher jedes halbe Jahr ein Zeugniss bekommen. Dies ist im März ausgeblieben. Daher mein Problem mittlerweile. Ich vermute das das Kind die allgemeine Schule verlassen hat und seit letztes Jahr arbeitet
Zitieren
Du hast dich da verheddert. Vom Kind sind regelmässig Nachweise vorzulegen, Schulbescheinigungen. Das hat die Mutter zu organisieren. Sie ist dein Ansprechpartner für die Frage "wo ist die aktuelle Schulbescheinigung?". Denn nur solange das Kind Schule oder Ausbildung macht, hat es einen Unterhaltsanspruch. Macht es eine Ausbildung, muss es Nachweise über die Ausbildungsvergütung vorlegen, das Einkommen. Wenn da nichts geliefert wird, dann tituliere auch nichts, sondern verlange unter Fristsetzung die fehlenden Nachweise. Prüfe auch, ob der Lehrling überhaupt noch bei der Mutter wohnt oder ob er beispielsweise in ein Lehrlingswohnheim gezogen ist. Wenn das der Fall ist, hat das Auswirkungen auf den Unterhalt.

Mit dem Einkommen der Mutter hat das überhaupt nichts zu tun. Die kannst du fragen so oft du willst, sie muss dir da nicht antworten.
Zitieren
OK, dass mit den Nachweisen habe ich nun verstanden. Heute ging an das Amtsgericht ein Schreiben raus, dass ich die Zeugnisse vom letzten Halbjahr nicht bekommen habe. Darüber habe ich ja einen Beschluss und den soll das Gericht nun durchsetzen.
Unterhalt bei Minderjährigen:
Wie kann ich den selber berechnen. Aktuell erreiche ich werder einen Anwalt noch das JA. JA ist mir persönlich nicht besonders recht, da diese ja gerne "zu Gunsten" der Mutter rechnen.
Auf meinen Gehaltszettel habe ich die Netto Summe. Davon wurde u.A offener, alter Unterhalt gepfändet. Hier gehe ich davon aus, dass diese Pfändungen nicht abgezogen werden können.
Ferner ist jeden Monat eine Pfändung des Insolvenzanwaltes drauf. Dies müsste mein Netto schmälern; ebenso wie der im Vergleich festgehaltene Monatsfahrkarte. Oder Irre ich mich da?

Sorry, dass ich manchmal so unbeholfen vor komme. Ist halt auch jedesmal für mich eine Emotionale Geschichte
Zitieren
Schreiben an das Amtsgericht? Läuft denn schon ein Verfahren? Ich dachte, ihr seid noch ohne Gericht dabei, euch zu einigen (oder eben nicht).

Dein Einkommen wird nicht um andere Schuldenfolgen bereinigt. Aber die Monatsfahrkarte, da sie ja schon im Vergleich akzeptiert wurde. Die kannste abziehen.
Zitieren
Obwohl die Insolvenz schon vor der Scheidung war? Warum kann ich die Monatliche Pfändung der Insolvenz nicht abziehen?
Das Schreiben an das Gericht ging raus, da ich zum März ein Zeugnis hätte bekommen sollen
Zitieren
Da ich ja zwei Kinder habe, kann ich mir ja immer doppelt Arbeit machen. Wie würdet Ihr vorgehen?
Das mit dem Minderjährigen Kind ist ja so gut wie geklärt. Ich musste ja nach zwei Jahren Auskunft geben und nun hat ja dieses Kind automatisch mehr Bedarf, dank der DDT und ich muss statt 100 nun 105% zahlen. Soweit so naja....
Das erwachsene Kind hat bisher keine Unterlagen angefordert. Klar ist, dass es vermutlich meine Einkommensnachweise von Mutti bekommen hat.Theoretisch hätte es ja auch seit März 2020 ein Anrecht auf die Unterlagen. Nun mein Problem:
Ich könnte seit März 2020 Unterlagen anfragen aber, im September 2020 wäre es mit der Schule erneut fertig (so lautet die im März 2018 übergebene Schulbescheinigung).
Kann/Soll ich jetzt die Unterlagen anfragen?
Wenn ich jetzt Unterlagen anfordere, darf ich dann im September erneut anfragen, da die Schule beendet sein müsste?
Oder, soll ich bis September weiterhin bezahlen und einfach bis dahin abwarten und erst dann die Unterlagen anforderen?
(Problem für mich könnte halt sein, dass ich ggf. bis September höher gestuft werde und ggf. mehr Geld verdiene.Rein Netto bringt es mir zawr nichts, da sich der Insolvenzanwalt die Überschüssige Kohle holt, aber wenn ich es richtig verstanden habe dann hätten die Kinder dennoch mehr, da die Insolvenz nie eingerechnet wird.
Danke wie immer für eure Ideen.
Zitieren
Du hast ein Recht auf Sichtung der Zeugnisse. Da siehst du sofort, was los ist.
Zitieren
Das ist falsch. Laut FamG endet das Recht auf Zeugnisse mit erreichen des 18´ten Lebenjahres. Ich hatte dies beantragt, jedoch wurde es seitens Gericht mir das verwehrt. Aber darum geht es mir mittlerweile gar nicht.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Question Gerichtlichen Unterhalts-Titel beenden ohne Abänderungsklage? Zahlesel_RUS 2 3.405 23-10-2018, 13:27
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich IVER 12 10.915 21-02-2017, 10:40
Letzter Beitrag: Pfanne
  Wie gerichtlichen Titel vermeiden? harzer 16 18.755 21-01-2012, 18:59
Letzter Beitrag: sorglos

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste