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@Dzombo
Wenn Frau nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig arbeiten will, dann hat sie genügend Möglichkeiten dass zu verhindern.
Kümmere Dich doch bitte nicht um die Belange der KM, sondern um Deine Belange.
Du willst Umgang. Was Die KM macht und wie sie ihr Leben finanziert, sollte Dir vollkommen egal sein.
Du kriegst vor Gericht keine Pluspunkte, wenn Du die Mutter denunzierst.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Dzombo.
Es ist doch kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als auch bzw. erst das Eine dann das Andere, 2. JAmt und 3. Gericht des Dreisprunges eben.
Und was hat denn nun schon wieder Arbeit der Mutter und ihre Betreuung des Kindes mit Deinem Umgangsrecht zu tun? Schon wieder so eine Nebenstrecke!
Du stellst schon recht hohe Anforderungen an Dein Gegenüber eine geduldige Problemlösung betreffend.
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(10-12-2012, 16:40)Skipper schrieb: Dzombo.
Du stellst schon recht hohe Anforderungen an Dein Gegenüber eine geduldige Problemlösung betreffend.
Vielleicht reden wir beide einfach zu abstrakt für @Dzombo´s Denkweise.
Vielleicht denkt er sich, warum denn einfach, wenn es kompliziert auch geht und wundert sich dann, wenn er immer wieder auf die Schnau.. fällt, weil andere auch nur so denken wie wir.
lg
Robert
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10-12-2012, 17:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2012, 18:01 von Skipper.)
So, Dzombo, genug rumgealbert,
jetzt wird wieder konzentriert am Umgang gearbeitet!
Die bestehende Umgangsregelung legt für die WE den üblichen 2-Wochen-Rythmus fest, zusätzlich ein Tag in der Woche an einem Dienstfrei. Das steht und ist mit Deiner Frau gut zu oganisieren.
Da sich die Regelung auf ein Vorschulkind bezog, wenn ich das richtig sehe, müssen noch für die großen Schulferien und die hohen Feiertage festgelegt und aufgenommen werden.
Üblich ist jeweils die erste Hälfte der Schulferien, beginnend am letzten Schultag, Ostern und Pfingsten im kompletten Wechsel, auch die Weihnachtsferien komplett oder diese ebenfalls gehälftelt, sodaß im Wechsel die Weihnachtstage und der Jahreswechsel mal bei dem einen, dann bei dem anderen ET verbracht werden.
Laß Deinen Filius einfach bei Euch mitlaufen. Mal bist Du nach Dienstplan halt da, andermal für 'n paar Stunden auf Verbrecherjagd und Verkehrssünder blitzen...
In Gottes Namen, jetzt druck Dir endlichen einen Plan bei Schulferien.org aus, kringel den Dienstplan, die WE-Umgänge, den Tag unter der Woche und die Schulfereien und Feiertage ein und diskutier das mit Deiner Frau(und ihrem Sohn), ob und wieweit die das mittragen können und wollen, ggf. wird eben gestrichen, wenn es zuviel wird, bis es Euch paßt.
Das wird dann im Dreisprung vorgelegt.
Nun mal los, Junge!
Wir haben doch hier nicht alle Zeit der Welt. Hmh?
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(10-12-2012, 17:54)Skipper schrieb: Nun mal los, Junge!
Wir haben doch nicht alle Zeit der Welt. Hmh?
@Skipper
Bravo!!!
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(10-12-2012, 17:54)Skipper schrieb: In Gottes Namen, jetzt druck Dir endlichen einen Plan bei Schulferien.org aus, kringel den Dienstplan, die WE-Umgänge, den Tag unter der Woche und die Schulfereien und Feiertage ein und diskutier das mit Deiner Frau(und ihrem Sohn), ob und wieweit die das mittragen können und wollen, ggf. wird eben gestrichen, wenn es zuviel wird, bis es Euch paßt.
Habe ich hier in diesem Thread irgendwas von einer Kooperationsbereitschaft der Mutter gelesen? Wenn ich das überlesen haben sollte, dann bitte ich um Entschuldigung.
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10-12-2012, 18:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2012, 18:45 von Skipper.)
Die KM hat in dieser Phase nix verloren, die erhält dann später im Dreisprung reichlich Gelegenheit zur Kooperation.
Jetzt macht Dzombo unter strenger Anleitung und Aufsicht erstmal allein seine Hausaufgaben. Schwierig genug mit dem Bengel.
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10-12-2012, 18:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2012, 18:46 von Camper1955.)
(10-12-2012, 18:43)Skipper schrieb: Jetzt macht Dzombo unter strenger Anleitung und Aufsicht erstmal allein seine Hausaufgaben. Schwierig genug mit dem Bendel.
schon korrigiert
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10-12-2012, 18:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2012, 18:55 von Skipper.)
... und nächste Woche legt Dzombo seinem Fiilus und der Mutter den Entwurf einer gerichtsfesten Elternvereinbarung unter den Weihnachtsbaum, Kopie mit besten Weihnachtsgrüßen an die Damen vom ASD.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber ich finde es toll, dass ihr den "Bengel" an die Hand nehmt!
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Dzombo ist wieder so still.
Dieser Bengel will wohl doch nichts von seinem Sohn wissen.
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@Skipper
Deine "Hausaufgabe" für den Bengel ist ja nicht gerade klein zu nennen.
Es müssen ja noch 2 weitere Leute mit ins Boot und gemeinsam den Umgangskalender gestalten.
Das dauert. "Nur net hudla" sagt man bei uns in Bayrisch-Schwaben.
lg
Robert
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11-12-2012, 12:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-12-2012, 15:48 von Skipper.)
Ich will lesen,
- daß er den Plan erstellt hat (10 Minuten) und diesen seiner Familie zur Diskussion gestellt hat
- Entwürfe für Weihnachtsgrüße an Mutter und ASD (Sprung 1 und 2 ), denen der Umgangsvorschlag zur Zustimmung beigelegt werden kann
...
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12-12-2012, 10:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-12-2012, 12:38 von Skipper.)
Moin Dzombo.
Du hast inzwischen
- von Schulferien.org einen Jahresplan 2013 mit den Schulferien Deines Bundeslandes ausgedruckt
- Dienst- und Urlaubsplan darüber gelegt
- Umgangsregelung eingetragen
- Frau und ihren Sohn gebeten, sich das mal anzusehen, ob sie das mittragen, und Vorschläge zu machen
- Weihnachtsgrüße an Mutter und JAmt entworfen, denen der Regelungsvorschlag zur Zustimmung beigelegt wird
Wie ist der Stand, bist Du im Zeitplan?
An welchen Stellen benötigst Du noch Unterstützung?
.
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12-12-2012, 12:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-12-2012, 12:58 von Skipper.)
Dzombo.
Da von Mutter und JAmt - Deinen kurzfristigen Vorstellungen entsprechend - nichts Gutes zu erwarten ist, könntest Du schon Sprung 3 vorbereiten: Anfang Januar gerichtlicher Antrag auf Neuregelung des Umgangsrechts.
Diesen Antrag bereitest Du NUR vor bzw. stellst ihn
- mit anwaltlicher oder
- Hilfe eines väterlichen Kompetenzzentrums, des örtlichen VafK etwa , oder
- hiesiger Experten
Ziel könnte sein: Sohn verbringt einen Teil der Frühjahrsschulferien und Ostern bei Dir.
Hmh? Wie wäre das?
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12-12-2012, 20:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-12-2012, 20:15 von Dzombo.)
@Skipper...
Tschuldigung. Ich war arbeiten. Habe ergo keine Zeit, zur winterlich besten Mittagszeit Zeit daheim vor dem PC zu verbringen. Ich bin ja schließlich Vollberufler und erwirtschafte mindestens Mindestunterhalt.
Ansonsten befinde ich mich derzeit in Sprung 2. Hatte ich auch in #75 ganz klar so gesagt. Und der Sprung zu 3. kommt, wenn Sprung 2. scheitert, jedoch definitv NICHT vor März 2013. Ob Sprung 2 scheitert, steht noch in den Sternen. Ich kann nämlich weder hexen, hellsehen, oder sonst dergleichen. Wenn Sprung 2. scheitert (ist zu befürchten), passiert Sprung 3. logo nur MIT gut gewähltem Anwalt. Hatte auch nie wirklich behauptet, es ohne tun zu wollen. Das wurde unterstellt.
Wovon ich mich nicht beeinflussen lassen werde, sind so groteske Postings wie die eines @SGI. Und dass ich sehr wohl Rat annehme, merkst du bspw. daran, dass ich den Kosename "Bengel" nicht unübel finde. Ich hätte ja auch Stress machen und WIRKLICH sinnlose Postings dazu als Antwort geben können.
Zitat: "Jeder schliesst von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt (Heinrich Zille)
So und jetzt gehe ich das 2. Mal an einem Tag arbeiten und bin froh, dass 22 Uhr die Geschäfte zumachen, denn da muss ich erste keine neuen Jugendlichen nach dem klauen abholen und kann die bereits üppig aufgelaufenen Anzeigen wegen Ladendiebstahl der letzten Stunden postalisch abarbeiten im Büro bei jeder Menge Kaffee und Füße hochlegen, damit die Staatsanwaltschaft morgen was zu tun hat
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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@Dzombo
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, willst Du die Umgangsasngelegenheit erst im März anleiern, wenn auch das Gutachten aus der Adoption da ist.
Das eine Gutachten muss mit dem was der VB meint aber nichts zu tun haben.
Fang jetzt schon mit diesem Schritt an. Bis ein Gericht entscheidet, dauert es sowieso.
In der Berufung kannst Du das Gutachten dann immer noch vorlegen.
lg
Robert
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13-12-2012, 08:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2012, 08:30 von Skipper.)
Ich sehe keinen Grund, den Umgang weiterhin vom Ergebnis des Adoptionsverfahrens abhängig zu machen.
Es wurde Dzombo bereits erkläret, daß es im Umgangsverfahren nicht um Feststellung der Erziehungsfähigkeit gehen wird, da er nicht erziehungsberechtigt ist. Im Adoptionsverfahren dagegen schon, da er für das Adoptivkind sorgeberechtigt sein wird.
Es ist zu befürchten, daß sich auf das Adoptionsverfahren die Tatsache negativ auswirken wird, daß er sich nicht um sein leibliches Kind kümmern kann und will. Und das könnte dann negativ auf das Umgangsrecht wirken.
Was den Umgangsdreisprung angeht, so sehe ich den nicht ernsthaft betrieben. Wie denn auch, er hat ja noch nicht einmal einen Regelungsvorschlags ausgearbeitet... und die Gespräche mit dem JAmt sind ein Jahr her, nicht mehr aktuell.
Wenn Dzombo so weiter agiert, dann könnte er am Ende mit gar nichts dastehen und wird weiter sein Schicksal beklagen, weil er seinen Sohn angeblich nicht sehen und nirgends Vater sein darf.
.
(13-12-2012, 08:20)Skipper schrieb: Es wurde Dzombo bereits erkläret, daß es im Umgangsverfahren nicht um Feststellung der Erziehungsfähigkeit gehen wird, da er nicht erziehungsberechtigt ist. seltsame Logik!
Das zu schlussfolgern und zu empfehlen ist sehr riskant und könnte für eine böse Überraschung sorgen.
Ich arbeite gerade einen Fall ab, in dem die KM behauptet -und frech belegt- der Vater gefährde durch seine Erziehungsunfähigkeit massiv das Kindeswohl, weswegen Umgang ganz ausgesetzt, ansonsten nur unter Aufsicht stattfinden soll.
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13-12-2012, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2012, 16:24 von Dzombo.)
@Ibykus...
Danke für den Hinweis. Und da ich ja mal Betroffener eines solchen Gutachtens sein sollte, es aber abglehnt hatte, was beim FamRichter lediglich die Bemerkung "fehlende Zuarbeit" hervorrief, nicht jedoch Verweigerung, halte sehr wohl auch ich "solche" Hinweise und beim Wissen um die zumeist antiVÄTERLICHEN Praktiken vor deutschen Familiengerichten für absolut "hochgefährlich!"
Zwei meiner Kollegen ließen so ein Gutachten zu bzw. über sich ergehen und erlebten ihr Waterloo vor dem FamGericht. Nach dem Gutachten waren sie draußen. Und diese antiväterlichen Gutachten prangen "jetzt" wie ein Damoklesschwert über jedem "neuen" Versuch besagter Väter, wieder Zugang zu ihren Kindern zu erhalten. Sie sind Beide als "nicht" erziehungsfähig eingestuft und nur "einer" darf sich zumindest stundenweise und einmal die Woche mit seinem Kind in einem muffigen JA-Büro treffen, um unter Aufsicht "totbegutachtete" Beziehung zu seinem Kind pflegen zu müssen. Und diese ihre Einstufung haben sie selbstredend gut bezahlt.
Ich werde das anders händeln. Ob mein "anders" Vorgehen erfolgreich sein wird, steht in den Sternen. Aber Versuch macht klug. Und wer weiß. Im Adoptionsverfahren werde ich "defintiv" begutachtet. Und wer mal durchgelesen hat, wie so ein Verfahren abläuft, der erkennt recht schnell, dass mein Weg gar nicht so "undoof" ist, wie er vielleicht ein paar Leutz hier erscheinen mag
@Skipper...
Jetzt gebe ich es mal zurück. Das EINE hat mit dem Anderen NICHTS zu tun. Mögliches Gutachten im Umgangsverfahren ist die eine Sache und Gutachten im Adoptionsverfahren die Andere.
Und ehrlich gesagt sehe ich selbst meine Chancen gar nicht mal so schlecht dahingehend, am Ende in einer Familien zu leben, in der "vier" Personen sich familiär heimisch und finanziell abgesichert fühlen können. Mein Wunsch ist halt nur, das alles "ohne" dieses für "alle" gleich absurde Gebaren der Mitglieder der Scheidungsmafia zu erreichen. Denn eins ist Fakt. Die KM in meinem Fall ist maximal "Marionette" dieses Systems.
Egal jetzt auch. Jedenfalls wurden U-Regelungsvorschläge, wie du sie hier anregst, wurden von mir im guten Dutzend dem Gericht vorgelegt und da zwischen 2008-2010 viermal (U-Regelung in Vergleichen). Also "nicht" sanktionierbar, weil keine "Titelwirkung!" Zur Zeit weiß ich noch nicht einmal, nach welchem Dienstplansystem ich ab dem 01.01.13 arbeiten muss. Hier läuft die P-Reform "2020". Totale Umstrukturierung. Chaos pur ist hier derzeit angesagt. Und jeder einzelne Bedienstete hier erhält am 01.01.13 seine "neue" und besagter Reform geschuldeter Einsatzstelle mitgeteilt. Außer "Jungeweihe und runde Feierlichkeiten" ist Einreichung von Urlaub für 2013 derzeit per dienstlicher Anweisung untersagt. Ich bin ergo derzeit "nicht" in der Lage, weder Ferienzeiten, noch Feiertage zu benennen, zu denen Umgang machbar wäre.
Aber trotzdem schön, dass du immer wieder so "vernünftig" für mich denkst
Viele Grüße vom Bengel.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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14-12-2012, 01:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2012, 01:08 von sorglos.)
Bei einem positiven Adoptionsgutachten erübrigt sich ein Umgangsgutachten. Alles andere wäre reine Boshaftigkeit.
Angesichts der Vorgeschichte und so (!) halte ich den Weg für durchaus gangbar und mit Sicherheit weniger kostspielig als andersrum.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
(14-12-2012, 01:07)sorglos schrieb: Bei einem positiven Adoptionsgutachten erübrigt sich ein Umgangsgutachten. Alles andere wäre reine Boshaftigkeit. .... und absurd!
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@Jungs...
So ich einen Antrag auf Regelung von Umgang stelle bei Gericht, wird es unweigerlich zu einem Erziehungsgutachten kommen. Immerhin sollte es ja bereits im Sorgerechtsverfahren (von der KM begründet) zu einem solchen kommen. Das lehnte ich aber ab. Und der Richter schrieb in seiner Entscheidung damals (Alleinsorge an die KM) nichts von "Verweigerung" meinerseits bezüglich dem angedachten E-Gutachten, sondern allenfalls von "fehlender" Zuarbeit meinerseits. Ergo war ich "nicht" grundsätzlich dagegen. Mir gefielen nur die Fragen des Richters nicht, denn sie deuteten eindeutig in Richtung Entsorgung von mir hin, was mir ein auf dem Gebiet "Profi" auch bestätigte, nachdem ich ihn bezüglich der "Fragestellung" des Richters im Rahmen seines Beschlusses zur Einholung eines E-Gutachtens kontaktiert hatte.
Und nachdem klar war, wohin meine vom Richter angedachte Reise als Vater gehen soll, wählte ich den vorerst Rückzug als den geignetsten Weg. Populär ist so was nie, was sich hier auch überaus "deutlich" aufzeigte ->siehe "Unterhaltsgestaltung ...."
Und das Bemerkungen wie "UHN" und "Kinderklauer" an die Nieren gehen, bedarf keine extra Besprechung dazu.
Ich lehne nur "meine" Teilnahme an diesem völlig absurden Eltern-Krieg ab.
Wenn ich meinem Sohn ergo etwas schuldig bin, dann genau DAS!
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So, Dzombo. In drei Tagen haben wir die Kalenden des März. Dann lass mal hören!
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