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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Die Ex-Anwältin hat heute geantwortet auf die Frage ob Exe einem Antrag auf gemeinsame Sorge widersprechen würde:

"Sie schreibt: Ihre Mandantin sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit für ein gemeinsames Sorgerecht, da der Vater deutilich macht, daß er Kommunikation mit ihr ablehnt bzw. die Kommunikation nicht im ordentlichen Rahmen verläuft.
Entscheidend ist aber das ich die Mutterstellung ihrer Mandantin aktzeptiere, woran die Exe zumindest zu derzeitigen Zeitpunkt ihre Zweifel hat."

Man möchte meinen da hat jemand an einem Vamv-Strasser Seminar teilgenommen. Die Kommunikation wird nämlich von Exe abgelehnt. Ich kann machen was ich will. Sie braucht nur behaupten das die Kommunikation gestört ist. Das ich darauf warte, das natürliche Recht von meiner Ex gewährt zu bekommen meine Tochter erziehen zu dürfen stellt natürlich nicht dar das meine Vaterrolle nicht aktzeptiert wird.
Wie bekloppt ist denn das: Mittwoch wird entschieden das gem. Sorge nicht geht wegen Kommunikationsprobleme. Donnerstag unterschreibt Gauck das naue Gesetz. Freitag spielt die Kommunikation nicht mehr so die Rolle.
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Absurdistan - 28-03-2013, 15:16

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