Gekko.
Deine Hinweise sind mE etwas unglücklich.
Die angemessenen KdU sind stark ortsabhängig und sollten VOR Wohnungsanmietung ermittelt werden, um paßgenau anmieten zu können.
Die Fahrtkosten(Arbeit) sind im Grundfreibetrag von 100€ bereits pauschal berücksichtigt. Sind die Kosten nachweislich höher, dann steigt auch der Grundfreibetrag als vom Einkommen abzusetzender Betrag.
Der Erwerbstätgen-Freibetrag hängt vom Brutto ab und kann max. 230€ betragen.
Besser ist es, Bedarf und anrechenbares Einkommen genau zu ermitteln und gegeneinander zu stellen. Daraus ergibt sich dann das ergänzende ALG II, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist.
.
Deine Hinweise sind mE etwas unglücklich.
Die angemessenen KdU sind stark ortsabhängig und sollten VOR Wohnungsanmietung ermittelt werden, um paßgenau anmieten zu können.
Die Fahrtkosten(Arbeit) sind im Grundfreibetrag von 100€ bereits pauschal berücksichtigt. Sind die Kosten nachweislich höher, dann steigt auch der Grundfreibetrag als vom Einkommen abzusetzender Betrag.
Der Erwerbstätgen-Freibetrag hängt vom Brutto ab und kann max. 230€ betragen.
Besser ist es, Bedarf und anrechenbares Einkommen genau zu ermitteln und gegeneinander zu stellen. Daraus ergibt sich dann das ergänzende ALG II, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist.
.