16-04-2013, 18:43
(16-04-2013, 12:19)xtrasmart schrieb: Dein Glaube an eine funktionierende Rechtssprechung in Ehren, ...Nu übertreib aber mal nicht. Selbst meine geliebte Ex hat lediglich versucht, mir übers Gericht einen Teil des Sorgerechts zu entziehen.
Grundsätzlich gilt, ein (teilweiser) Entzug kommt bei Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Deine bisher aufgeführten Sachen reichen nicht aus. Fertig!
Kennst Du http://www.vaeternotruf.de/sorgerechtsentzug.htm ?