21-04-2013, 17:34
(20-04-2013, 15:19)vonmirgibtsnix schrieb: Ist diese aufenthaltsermittlungsgesuch auch in den botschaften vermerkt?
Ja, aber da passiert nichts. Man kann sich sogar bei der Rechtsabteilung der Deutschen Botschaft kostenlos beraten lassen. Wenn der Pass knackfrisch ist, gibt es sowieso keinen Grund in die Botschaft zu gehen. Manche betreten dann später doch die Botschaft, um für das frischgeborene Baby vom Zierfisch die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Und wenn Du jetzt besorgt bist, was nun passiert, kann man immer noch nach Deutschland fliegen und die Sache klären. Passieren wird aber nicht viel, ausser man hat mehr als nur die Unterhaltspflichtverletzung auf der Liste stehen.