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Pfaendung im Ausland
#2
In der EU sind auch Zivilforderungen einfach einklagbar, allerdings nicht so einfach wie Kindesunterhalt.

Ausland bringt nur Vorteile, wenn:
- kein Kahlpfänden mit niedriegern Grenzen 850d usw.
- Es zählen die Pfändungsgrenzen des Landes in dem man lebt
- Adresse kann verschleiert werden, bzw. unbekannt
- Durch Sprachbarrieren, Vollstreckbarkeitserklärungen etc. entsteht ein erheblicher Aufwand für den Gläubiger

Dass man im Ausland mal eben frei entscheiden kann nur KU zu zahlen ist ein Gerücht, dazu gehören schon ein paar mehr Vorbereitungen
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Pfaendung im Ausland - von whatever - 25-04-2013, 15:49
RE: Pfaendung im Ausland - von MitGlied - 25-04-2013, 16:08
RE: Pfaendung im Ausland - von whatever - 25-04-2013, 16:14
RE: Pfaendung im Ausland - von MitGlied - 25-04-2013, 16:18
RE: Pfaendung im Ausland - von g_r - 25-04-2013, 16:36
RE: Pfaendung im Ausland - von MitGlied - 25-04-2013, 16:54
RE: Pfaendung im Ausland - von MasterOfDesaster - 25-04-2013, 16:57
AW: Pfaendung im Ausland - von Petrus - 25-04-2013, 19:14

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