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Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz?
#13
@der [Unterschreitung des Mindestniveaus]

vielen Dank für die Info. Davon bin ich auch ausgegangen.

@Nappo bzw. jeden der Einschätzung geben kann.

den Brief zum Hauptzollamt hab ich auf den Weg gebracht. Werd sehen was da kommt. Die Teilzahlung werd ich weiterhin durchführen.

Inzwischen habe ich das mit dem ausbleibenden Unterhalt gütlich mit der KM klären können. Eine Mitteilung ans JA ist durch die KM erfolgt sodass meine Befürchtung zwecks §170 erstmal wenigstens verschoben sein dürfte.

Evtl. überschneidend bekam ich heut Post (Einschreiben) vom Jugendamt. Ich soll meine aktuellen Einkünfte offen legen. Da ich zur Zeit ALGI beziehe bin ich eigentlich dazu bereit dem Wunsch des JA
nachzukommen. Vor allem hab ich dann ja erstmal wieder 3 Jahre Ruhe und bei ALG ist wohl kaum mit Erhöhung, eher mit Reduzierung des KU zu rechnen.
Das kann ja bei einem guten Schweizer Einkommen in nem halben Jahr ganz anders ausgehen.

Eine rechtliche Frage.. Von der KM weiß ich verbindlich aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren, dass sie keine Einkommensprüfung veranlasst. Trotzdem schrieb/ schreibt mich das JA alle 3 Jahre an um meine Einkommensverhältnisse zu prüfen. Bin ich dazu verpflichtet dem JA Auskunft zu geben obwohl kein Beistand des JA aktiv ist bzw. ich meinen KU bezahle?
Hab einfach die Befürchtung, sollte es mit nem Job in der Schweiz klappen und ich mich dort offiziell aufhalte und KM usw. auch davon Kenntnis haben, dass umgehend durch das JA eine Einkommensprüfung stattfindet und ich zu nem Wucherunterhalt verdonnert werde. Wie sich die KM dann verhält zwecks Durchsetzung des KU mag ich zur Zeit nicht einschätzen.

Wegen der Kündigung des Kredites durch die Bank hat Nappo gesagt, "EV beim GV abgeben, dann ist erstmal Ruhe". Bedeutet das für mich solange im Ausland keinen Job antreten zu können bis es zum Termin mit dem GV kommt. Wenn ich nicht anwesend bin wird soweit ich informiert bin evtl. noch ein zweiter Termin durch den GV angeboten. Sollte dieser dann wegen meiner Abwesenheit ebenfalls scheitern wird sich Zugang zu meiner Wohnung verschafft usw. Nur kann ich ja in Abwesenheit keine EV abgeben. Besteht die Möglichkeit dem Gläubiger im Vorfeld eine EV abzugeben damit ich meinen Jobangeboten im Ausland nachgehen kann? Möchte natürlich dem Gläubiger nicht meine Pläne mitteilen. Ansonsten kann ich die bevorstehende Kontopfändung aus D ja gleich mit zum Vorstellungsgespräch nehmen..?

Noch eine allgemeine Frage zur Konto/ Gehaltspfändung. Kann jeder Gläubiger diese beantragen? Ist das unabhängig von der EV? Auf dem Konto ist nichts zu holen. Nur aufgrund eines gewährten und ausgeschöpften Dispo´s kann ich (laut Aussage der Hausbank) kein P-Konto daraus machen ausser ich gleiche innerhalb 12 Monate den Dispo komplett aus. Ohne Schutz ist doch jeder Cent pfändbar selbst bis ins Dispo rein, richtig??
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RE: Bitte um Eure Einschätzung - von whatever - 27-04-2013, 17:35
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von whatever - 27-04-2013, 18:00
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RE: Bitte um Eure Einschätzung - von Nappo - 30-04-2013, 20:31
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RE: Bitte um Eure Einschätzung - von L3NNOX - 30-04-2013, 22:48
RE: Bitte um Eure Einschätzung - von iglu - 30-04-2013, 22:53

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