02-05-2013, 13:38
(02-05-2013, 11:55)sorglos schrieb: Und falls der junge Vater irgenwie draufstoßen sollte: Keinesfalls dem abgedruckten (Werbe-)Tip der Rechtsanwältin folgen, sondern alles (als ginge es um sein Leben) dransetzen mit der Mutter eine Sorgerklärung hinzubekommen.
Und wie willst Du das bei einer Zugedröhnten, die anscheinend jeden Kontakt verweigert, erreichen?
Ich halte den Rat der Anwältin
Zitat:Sie sagt: „Da der kleine Junge schon am 5. Mai ins Heim soll, ist schnelles Handeln nötig. In der Eile könnte eine Einstweilige Verfügung die Unterbringung verhindern. Außerdem muss der Vater schnellstmöglich das gemeinsame Sorgerecht für den Jungen beantragen.
für dringend geboten! Der Vater hat anscheinend in der Richtung noch nichts unternommen und sollte jetzt endlich in die Puschen kommen!
Simon II