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kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland)
#2
Bei welchen Dingen musstest du denn bis jetzt mit unterschreiben? Statt auf die Möglichkeit dein Kind im Notfall rechtlich vertreten zu könnenk, könntest du der Mutter auch Vollmachten ausstellen oder ihr Teile der gemeinsamen Sorge überlassen wie z.B das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wie alt ist denn dein Kind? Und warum willst du dein Kind so selten sehen?
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RE: kontakt mit ex und kind/sorgerecht (aus dem ausland) - von Absurdistan - 16-05-2013, 16:08

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