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"Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar?
#16
(07-06-2013, 12:41)sorglos schrieb: Ansonsten würde interessant sein, ob es jemand gibt, der mit einem derartigen Notardokument tatsächlich Umgang vollstreckt hat. Mit GV und allen TraRa.
Wäre in der Tat interessant.

Wie könne allerdings ein Notar etwas ähnliches wie im Unterhaltstitel formulieren:
"...unterwerfe ich mich der Zwangsvollstreckung mit meinem gesamten Vermögen"
, wenn es um Umgang oder Soregrecht geht?

Und wenn, dann würde das eh keine Mutter unterschreiben. ;-)
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RE: "Außergerichtliche" Umgangsregelung durchsetzbar? - von blue - 07-06-2013, 18:51

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