13-06-2013, 21:09
(13-06-2013, 14:05)raid schrieb: Hallo Forengemeinde,
ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob das Jugendamt trotz Aufstockung nicht doch was pfänden kann.
Wenn du durch die Pfändung unter den Betrag für Regelbedarf, KdU,
Erwerbstätigenaufschlag und lfd. Unterhaltsverpflichtungen kommst, kannst du wieder im JC vorstellig werden, da die Bedürftigkeit erneut eingetreten ist. Darauf sollte man die Vollstrecker auch hinweisen.