(27-06-2013, 11:17)Nappo schrieb: @Simon : Seit wann? Schnell wieder vergessen ! KU ist ein Anspruch des Kindes !!!! Deshalb kann auch eine Mutter andere Ansprüche oder Ansprüche gegen sie selbst nicht gegen KU aufrechnen ! Trotzdem, DANKE Simon !
Öhm, ich lerne ja gerne dazu: Aber wo steht, daß KU-Schulden der Vergangenheit an das Kind zu zahlen sind?
Da ich gerade aktuell einen solchen Fall vorliegen habe (Kind über 18, bekommt keinen KU mehr, da es arbeitet, aber es bestehen noch KU-Schulden aus der Zeit vor 18), wäre ich an einer entsprechenden Quelle interessiert.
Simon II