Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt bei Zweitausbildung
#1
Hallo zusammen.

Heute frage ich mal nicht für mich nach ( für diese Problematik ist meine Tochter noch zu jung ), sondern für meinen besten Spezi.

Spezi hat in den letzten Jahren Unterhalt gezahlt für seine mißratene Tochter ( jetzt 20 ) während ihrer schulischen Ausbildung zur bekleidungstechnischen Assistentin (btA), die sie jetzt im Juli 13 nach zweijähriger Ausbildung mit mäßigem Erfolg abgeschlossen hat.

Tochter ist jetzt arbeitslos und möchte - wenn sie denn einen Studienplatz erhält - im Frühjahr 2014 ein FH-Studium zur Modedesignerin beginnen.

Angeblich hätte sie auch für das Studium einen Unterhaltsanspruch, weil auf die Erstausbildung aufbauend ?? Keine Ahnung ...

Spezi meint, das sie durchaus arbeiten könne; Tochter wird allerdings in der Zwischenzeit zu Hause rumhängen, obwohl sie durchaus arbeitsfähig ist,
auch für Hilfsjobs ...

Hat diese Faulenzerei der jungen Dame irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhalt während eines potenziellen Studiums und muß er überhaupt löhnen, da es sich doch um eine anerkannte und abgeschlossene, wenn auch kaum verwertbare Erstausbildung handelt?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt bei Zweitausbildung - von ArJa - 04-07-2013, 10:51
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von p__ - 04-07-2013, 11:10
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von Theo - 04-07-2013, 11:26
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von ArJa - 04-07-2013, 11:40
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von p__ - 04-07-2013, 12:31
RE: Unterhalt bei Zweitausbildung - von ArJa - 05-07-2013, 17:18

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste