17-07-2013, 11:29
Hola und viele Gruesse aus dem suedlichsten Zipfel Europas!
Der eine oder andere wird es ja schon gelesen haben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7334
Leider ist der Alptraum noch nicht ganz zu Ende. Die deutsche Justiz hat die Kindesentfuehrerin unter laecherlichen Auflagen aus der Haft entlassen. Sie wurde vom autonomen Frauenhaus in Rheydt prompt mit offenen Armen wieder aufgenommen. ABER damit nicht genug, sie wird jetzt von den autonomen Frauenhaeusern unterstuetzt weitere Straftaten zu begehen. Mir reicht es so langsam, das kann alles nicht wahr sein. Ich habe daher soeben folgende Email an den "Dachverband" der autonomen Frauenhaeuser ZIF geschickt. Wer weitere "nuetzliche Infos" hat, kann mich gerne per PN kontaktieren ;-)
Betr: Schutz und Unterstuetzung der Kindesentfuehrerin V. B. bei weiteren Straftaten durch autonome Frauenhaeuser, insbesondere Frauenhaus Rheydt
Sehr geehrte Damen,
Anfang Februar entschied das Familiengericht in Gibraltar nach einer viertaegigen Verhandlung, dass das Sorgerecht fuer unseren autistischen Sohn von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeuebt werden soll. Aufgrund der permanenten Verleugnung der autistischen Stoerung unseres Sohnes durch die Kindesmutter Frau B., ihres Verhaltens im Allgemeinen, ihres Erziehungstils, der konsequenten Ablehnung eines Vater-Sohn Kontaktes, der beständigen Weigerung mit mir zum Wohle unseres Sohnes zusammenzuarbeiten und nicht zuletzt aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihres psychischen Zustandes, wurde entschieden, dass unser Sohn bei mir, seinem Vater, wohnen soll. Frau B. wurde aber keinesfalls ihr Kind "weggenommen", denn sie hatte Umgang von zwei Mal vier Stunden in der Woche, jedem zweiten Wochenende, jedem zweiten Feiertag und der Haelfte der Schulferien. Der Kindesmutter wurde vorerst verboten, mit unserem Sohn Gibraltar zu verlassen. Sie musste sich vor dem Richter verpflichten, den Wohnsitz unseres Sohnes nicht ohne Zustimmung des Gerichtes zu veraendern und mich nicht mehr per Email oder im Internet zu beleidigen.
Bei der erstbesten Gelegenheit (ihrer Haelfte der Osterferien) hat Frau B. dann unseren Sohn am 2.4.2013 nach Deutschland entfuehrt. Unser autistisches Kind musste ca. 2500 KM per Auto zuruecklegen! Ihr wurde im Frauenhaus in Rheydt Zuflucht gewaehrt. Da das Frauenhaus Rheydt ja laut Eigendarstellung (http://www.psychosoziales-adressbuch-moe...uebersicht) "parteilich für die Frauen nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe arbeitet", hat man Frau B. wohl trotz der hanebüchenden und bewiesendermassen unwahren Geschichte von dem angeblich "schwerst drogensuechtigen, mit Drogen handelnden, schwer reichen und Kinder misshandelnden Vater der angeblich das alleinige Sorgerecht fuer den gemeinsamen Sohn nur erhalten hat weil er mit der Sozialarbeiterin des Jugendamtes schlaeft und das gesamte Justizwesen Gibraltars bestochen hat" , mit offenen Armen aufgenommen. An gleicher Stelle schreibt das Frauenhaus zwar "Frauen mit akuter psychischer Erkrankung können leider nicht aufgenommen werden," aber das scheint man ja nicht so genau zu nehmen, da man anhand solch einer komplett unrealistischen Geschichte schon anfangen sollte, an der psychischen Gesundheit der Schutz suchenden Frau zu zweifeln.
Selbstverstaendlich habe ich dann NACH der Entfuehrung das alleinige Sorgerecht fuer unseren Sohn erhalten, die Rueckfuehrung wurde angeordnet und ein europaeischer Haftbefehl gegen Frau B. erlassen. Aufgrund des europ. Haftbefehls wurde Frau B. dann am 29.5. im Frauenhaus Rheydt in der XXXXstrasse 1XX verhaftet, unser Sohn wurde dem Jugendamt uebergeben und konnte dann endlich am 2.6. von mir zurueck in sein Zuhause nach Gibraltar gebracht werden. Nach der Verhaftung versuchte Frau B. mit Hilfe des Frauenhauses in Rheydt ueber deren "Hausanwalt" eine einstweilige gerichtliche Verfuegung zu erwirken, dass das Aufenthalsbestimmungsrecht fuer unseren AUTISTISCHEN Sohn auf das Jugendamt uebertragen wird mit der Konsequenz, dass er im Heim bleiben wuerde. Wie herzlos kann eine Mutter nur sein, dass sie sowas fuer ihr autistisches Kind wuenscht? Nicht genug ihn aus seinem gewohnten Umfeld zu entfuehren, nein, ihm sollte auch noch die letzte Verbindung zur Familie und zu seinem Zuhause genommen werden! Das Jugendamt und das Amtsgericht, sowie die für unseren Sohn bestellte Verfahrenspflegerin haben den Fall intensiv geprüft und festgestellt, dass Frau B. Geschichte nicht der Wahrheit entspricht und haben ihren Antrag abgelehnt.
Frau B. versucht ihre Auslieferung nach Gibraltar gerichtlich zu verhindern und ihr wurde dann ca. am 20.6. Haftverschohnung gewaehrt. Obwohl das Frauenhaus in Rheydt spaetestens seit der Verhaftung Bescheid wusste, dass es sich bei Frau B. nicht um eine schutzbeduerftige Frau sondern um ein Taeterin handelt, wurde sie dort wieder mit offenen Armen aufgenommen. Frau B. hat niemals angeführt, dass sie von mir bedroht oder mißhandelt wird. Außerdem lebe ich in Gibraltar und kümmer mich dort als alleinerziehender Vater um meinen Sohn. Wo ist denn eigentlich das Schutzbedürfnis für Frau B., welches eine Voraussetzung für die Aufnahme in ein Frauenhaus sein sollte?
Nachdem sich Frau B. wieder in das komfortable und sorgenfreie Nest des Frauenhauses zurueckziehen konnte, fing sie sofort an im Internet, per Email und Briefe neue Straftaten zu begehen, indem sie mich und meine Familie oeffentlich verleumdnet, uebelst beleidigt und versucht unseren guten Ruf zu zerstoeren. Sie veroeffentlich ohne Genehmigung Videoaufnahmen (welche teilweise heimlich gefilmt wurden) von unserem Sohn und mir im Internet. Es wurden daher bisher drei Strafanzeigen gegen sie gestellt. Damit Frau B. moeglichst keinerlei Verfuegungen oder sonstige Gerichtsbeschluesse zugestellt werden koennen, wurde sie nach kurzer Zeit in ein anderes Frauenhaus in Westfalen "verlegt". Da blieb sie aber auch nur kurz und zog wiederum in ein weiteres, bis jetzt unbekanntes, Frauenhaus.
Der Sinn und Zweck eines Frauenhauses ist es ja, schutzbeduerftigen Frauen Zuflucht zu gewaehren und nicht Straftaeterinnen zu verstecken, zu unterstuetzen und weitere Straftaten zu ermoeglichen! Frau B. ist die Taeterin und nicht das Opfer!!! Sie ist in KEINSTER Weise schutzbeduerftig und war es auch niemals. Das Jugendamt in Gibraltar ist seit September 2010 involviert und seit November 2011 intensivst mit uns beschaeftigt und hat alles gruendlichst ueberprueft. Auch in Gibraltar ist es nicht ueblich, dass das Jugendamt eine Sorgerechtsempfehlung zu Gunsten eines Vaters trifft. Diese Empfehlung gab es nicht ohne Grund. Frau B. wird sich nie einer Auslieferung nach Gibraltar stellen und ich kann nicht andes als zu vermuten, dass sie von Mitarbeiterinnen der Frauenhaeuser dabei unterstuetzt wird, die naechste Entfuehrung unseres Sohnes zu planen. Warum wuerde man sonst einen derartigen Aufwand betreiben um sie zu verstecken?
Ich fordere Sie hiermit auf, die Unterstuetzung von Frau B. SOFORT einzustellen und mir den Aufenthaltsort von Frau B. mitzuteilen, damit Gerichtsunterlagen zugestellt werden koennen. Falls Sie dem nicht nachkommen, bleibt mir nur die Moeglichkeit mich, bzw. meinen Sohn mit gleichartigen unfairen Mitteln gegen die Frauenhaeuser zu verteitigen. Ich werde dann die Adressen aller autonomen Frauenhaeuser im Internet auf einer mir eigenen .com und bei einem auslaendischen Provider gehosteten Seite veroeffentlichen und in entsprechenden Foren verlinken. Es gibt genug durch Frauenhaeuser entsorgte Vaeter die mir sicherlich gerne bei der "Adresssuche" behilflich sind. Einer rechtlichen Auseinandersetzung wuerde ich extrem gelassen entgegen sehen, da Sie mich entweder in Spanien oder Gibraltar verklagen muessten. Auch wenn es mir fuer die wirklich schutzbeduerftigen Frauen sehr leid tun wuerde, aber letztendlich liegt es an Ihnen und meinen autistsichen und extrem schutzbeduerftigen Sohn werde ich schuetzen.
Gerne schicke ich Ihnen die Gerichtsurteile und Stellungnahmen von Gutachtern etc. zu.
Ich kann nur auf Ihre Vernunft hoffen, erwarte Ihre baldige Antwort und verbleibe
mit freundlichen Gruessen
Kay
P.S.: Jeder Betreiber eines Webauftrittes in Deutschland ist verpflichtet, ein Impressum einzustellen. Auf Ihrer Seite steht zwar eine Grafik mit "Impressum", zumindest bei mir ist die aber nicht anklickbar....
[Versehentlich genannter Klarname anonymisiert]
Der eine oder andere wird es ja schon gelesen haben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7334
Leider ist der Alptraum noch nicht ganz zu Ende. Die deutsche Justiz hat die Kindesentfuehrerin unter laecherlichen Auflagen aus der Haft entlassen. Sie wurde vom autonomen Frauenhaus in Rheydt prompt mit offenen Armen wieder aufgenommen. ABER damit nicht genug, sie wird jetzt von den autonomen Frauenhaeusern unterstuetzt weitere Straftaten zu begehen. Mir reicht es so langsam, das kann alles nicht wahr sein. Ich habe daher soeben folgende Email an den "Dachverband" der autonomen Frauenhaeuser ZIF geschickt. Wer weitere "nuetzliche Infos" hat, kann mich gerne per PN kontaktieren ;-)
Betr: Schutz und Unterstuetzung der Kindesentfuehrerin V. B. bei weiteren Straftaten durch autonome Frauenhaeuser, insbesondere Frauenhaus Rheydt
Sehr geehrte Damen,
Anfang Februar entschied das Familiengericht in Gibraltar nach einer viertaegigen Verhandlung, dass das Sorgerecht fuer unseren autistischen Sohn von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeuebt werden soll. Aufgrund der permanenten Verleugnung der autistischen Stoerung unseres Sohnes durch die Kindesmutter Frau B., ihres Verhaltens im Allgemeinen, ihres Erziehungstils, der konsequenten Ablehnung eines Vater-Sohn Kontaktes, der beständigen Weigerung mit mir zum Wohle unseres Sohnes zusammenzuarbeiten und nicht zuletzt aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihres psychischen Zustandes, wurde entschieden, dass unser Sohn bei mir, seinem Vater, wohnen soll. Frau B. wurde aber keinesfalls ihr Kind "weggenommen", denn sie hatte Umgang von zwei Mal vier Stunden in der Woche, jedem zweiten Wochenende, jedem zweiten Feiertag und der Haelfte der Schulferien. Der Kindesmutter wurde vorerst verboten, mit unserem Sohn Gibraltar zu verlassen. Sie musste sich vor dem Richter verpflichten, den Wohnsitz unseres Sohnes nicht ohne Zustimmung des Gerichtes zu veraendern und mich nicht mehr per Email oder im Internet zu beleidigen.
Bei der erstbesten Gelegenheit (ihrer Haelfte der Osterferien) hat Frau B. dann unseren Sohn am 2.4.2013 nach Deutschland entfuehrt. Unser autistisches Kind musste ca. 2500 KM per Auto zuruecklegen! Ihr wurde im Frauenhaus in Rheydt Zuflucht gewaehrt. Da das Frauenhaus Rheydt ja laut Eigendarstellung (http://www.psychosoziales-adressbuch-moe...uebersicht) "parteilich für die Frauen nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe arbeitet", hat man Frau B. wohl trotz der hanebüchenden und bewiesendermassen unwahren Geschichte von dem angeblich "schwerst drogensuechtigen, mit Drogen handelnden, schwer reichen und Kinder misshandelnden Vater der angeblich das alleinige Sorgerecht fuer den gemeinsamen Sohn nur erhalten hat weil er mit der Sozialarbeiterin des Jugendamtes schlaeft und das gesamte Justizwesen Gibraltars bestochen hat" , mit offenen Armen aufgenommen. An gleicher Stelle schreibt das Frauenhaus zwar "Frauen mit akuter psychischer Erkrankung können leider nicht aufgenommen werden," aber das scheint man ja nicht so genau zu nehmen, da man anhand solch einer komplett unrealistischen Geschichte schon anfangen sollte, an der psychischen Gesundheit der Schutz suchenden Frau zu zweifeln.
Selbstverstaendlich habe ich dann NACH der Entfuehrung das alleinige Sorgerecht fuer unseren Sohn erhalten, die Rueckfuehrung wurde angeordnet und ein europaeischer Haftbefehl gegen Frau B. erlassen. Aufgrund des europ. Haftbefehls wurde Frau B. dann am 29.5. im Frauenhaus Rheydt in der XXXXstrasse 1XX verhaftet, unser Sohn wurde dem Jugendamt uebergeben und konnte dann endlich am 2.6. von mir zurueck in sein Zuhause nach Gibraltar gebracht werden. Nach der Verhaftung versuchte Frau B. mit Hilfe des Frauenhauses in Rheydt ueber deren "Hausanwalt" eine einstweilige gerichtliche Verfuegung zu erwirken, dass das Aufenthalsbestimmungsrecht fuer unseren AUTISTISCHEN Sohn auf das Jugendamt uebertragen wird mit der Konsequenz, dass er im Heim bleiben wuerde. Wie herzlos kann eine Mutter nur sein, dass sie sowas fuer ihr autistisches Kind wuenscht? Nicht genug ihn aus seinem gewohnten Umfeld zu entfuehren, nein, ihm sollte auch noch die letzte Verbindung zur Familie und zu seinem Zuhause genommen werden! Das Jugendamt und das Amtsgericht, sowie die für unseren Sohn bestellte Verfahrenspflegerin haben den Fall intensiv geprüft und festgestellt, dass Frau B. Geschichte nicht der Wahrheit entspricht und haben ihren Antrag abgelehnt.
Frau B. versucht ihre Auslieferung nach Gibraltar gerichtlich zu verhindern und ihr wurde dann ca. am 20.6. Haftverschohnung gewaehrt. Obwohl das Frauenhaus in Rheydt spaetestens seit der Verhaftung Bescheid wusste, dass es sich bei Frau B. nicht um eine schutzbeduerftige Frau sondern um ein Taeterin handelt, wurde sie dort wieder mit offenen Armen aufgenommen. Frau B. hat niemals angeführt, dass sie von mir bedroht oder mißhandelt wird. Außerdem lebe ich in Gibraltar und kümmer mich dort als alleinerziehender Vater um meinen Sohn. Wo ist denn eigentlich das Schutzbedürfnis für Frau B., welches eine Voraussetzung für die Aufnahme in ein Frauenhaus sein sollte?
Nachdem sich Frau B. wieder in das komfortable und sorgenfreie Nest des Frauenhauses zurueckziehen konnte, fing sie sofort an im Internet, per Email und Briefe neue Straftaten zu begehen, indem sie mich und meine Familie oeffentlich verleumdnet, uebelst beleidigt und versucht unseren guten Ruf zu zerstoeren. Sie veroeffentlich ohne Genehmigung Videoaufnahmen (welche teilweise heimlich gefilmt wurden) von unserem Sohn und mir im Internet. Es wurden daher bisher drei Strafanzeigen gegen sie gestellt. Damit Frau B. moeglichst keinerlei Verfuegungen oder sonstige Gerichtsbeschluesse zugestellt werden koennen, wurde sie nach kurzer Zeit in ein anderes Frauenhaus in Westfalen "verlegt". Da blieb sie aber auch nur kurz und zog wiederum in ein weiteres, bis jetzt unbekanntes, Frauenhaus.
Der Sinn und Zweck eines Frauenhauses ist es ja, schutzbeduerftigen Frauen Zuflucht zu gewaehren und nicht Straftaeterinnen zu verstecken, zu unterstuetzen und weitere Straftaten zu ermoeglichen! Frau B. ist die Taeterin und nicht das Opfer!!! Sie ist in KEINSTER Weise schutzbeduerftig und war es auch niemals. Das Jugendamt in Gibraltar ist seit September 2010 involviert und seit November 2011 intensivst mit uns beschaeftigt und hat alles gruendlichst ueberprueft. Auch in Gibraltar ist es nicht ueblich, dass das Jugendamt eine Sorgerechtsempfehlung zu Gunsten eines Vaters trifft. Diese Empfehlung gab es nicht ohne Grund. Frau B. wird sich nie einer Auslieferung nach Gibraltar stellen und ich kann nicht andes als zu vermuten, dass sie von Mitarbeiterinnen der Frauenhaeuser dabei unterstuetzt wird, die naechste Entfuehrung unseres Sohnes zu planen. Warum wuerde man sonst einen derartigen Aufwand betreiben um sie zu verstecken?
Ich fordere Sie hiermit auf, die Unterstuetzung von Frau B. SOFORT einzustellen und mir den Aufenthaltsort von Frau B. mitzuteilen, damit Gerichtsunterlagen zugestellt werden koennen. Falls Sie dem nicht nachkommen, bleibt mir nur die Moeglichkeit mich, bzw. meinen Sohn mit gleichartigen unfairen Mitteln gegen die Frauenhaeuser zu verteitigen. Ich werde dann die Adressen aller autonomen Frauenhaeuser im Internet auf einer mir eigenen .com und bei einem auslaendischen Provider gehosteten Seite veroeffentlichen und in entsprechenden Foren verlinken. Es gibt genug durch Frauenhaeuser entsorgte Vaeter die mir sicherlich gerne bei der "Adresssuche" behilflich sind. Einer rechtlichen Auseinandersetzung wuerde ich extrem gelassen entgegen sehen, da Sie mich entweder in Spanien oder Gibraltar verklagen muessten. Auch wenn es mir fuer die wirklich schutzbeduerftigen Frauen sehr leid tun wuerde, aber letztendlich liegt es an Ihnen und meinen autistsichen und extrem schutzbeduerftigen Sohn werde ich schuetzen.
Gerne schicke ich Ihnen die Gerichtsurteile und Stellungnahmen von Gutachtern etc. zu.
Ich kann nur auf Ihre Vernunft hoffen, erwarte Ihre baldige Antwort und verbleibe
mit freundlichen Gruessen
Kay
P.S.: Jeder Betreiber eines Webauftrittes in Deutschland ist verpflichtet, ein Impressum einzustellen. Auf Ihrer Seite steht zwar eine Grafik mit "Impressum", zumindest bei mir ist die aber nicht anklickbar....
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Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!