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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#7
(18-07-2013, 11:49)bolinhas schrieb: Was passiert wenn ich auf das Schreiben nicht reagiere ?

Dann sind die erstmal ratlos, was sie nun tun sollen.

Und bleibe am besten in Spanien, bzw. komme nicht nach Deutschland.

Es gibt hier aber auch mehrere Deutsche, die in Spanien sitzen und den deutschen Geldeintreibungswillen gepflegt aussitzen.
Das geht in Spanien besonders gut.

Der Eifer der spanischen Behörden, Geld für deutsche Behörden einzutreiben ist zum Glück begrenzt.

Und die Wehrmacht werden sie vermutlich auch nicht los schicken um dich zu holen.

Hast du in Deutschland noch irgendwelche Rentenansprüche oder ähnliches?
Du sprichst sehr gut Deutsch für jemand, der nie länger da war.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von beppo - 18-07-2013, 11:59

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