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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#15
Die Ehe besteht jedenfalls bis heute, wenn beide in verschiedenen Ländern leben gibt es diverse Vorschriften über den Gerichtsstand und das anwendbare Recht. Darüber steht schon irgendwo was im Forum, es handelt sich um Verträge wie z.B. das Haager Übereinkommen.

Vereinbarungen gelten, sofern sie nicht sittenwidrig sind oder z.B. Lasten auf einen Dritten verschieben. Hier wird man einhaken, um dich zu schröpfen. Man kann per Vertrag nicht alles ausschliessen.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von p__ - 19-07-2013, 23:16

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