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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#17
Die ganze Angelegenheit ist etwas kompliziert, weil Du als Forderungsgegner den Deutschen Staat hast. Der wird sich vermutlich nicht auf einen Forderungsverzicht einlassen. Wie p geschrieben hat, gilt der eheliche Unterstützungswille immer noch. Und Du schreibst, dass Du 'keine schlechte Rente' erhälst, aber auch, dass 'die Krise in Spanien auch [Deinen] Geldbeutel getroffen' hat.

Wenn Du sowieso am Existenzminimum nach Spanischen Verhältnissen lebst, wäre es vielleicht risikolos und am unproblematischten, wenn Du gar nichts machst und nicht reagierst. Dann können die Lakaien sich am trägen, Spanischen Behördenapparat abarbeiten, um am Ende festzustellen, dass es doch nichts gibt - ein laufender Bericht hier im Forum wäre sehr interessant.

Wenn es mehr ist, als das Spanische Existenzminimum, wird Deutschland versuchen die Forderung über internationale Verträge durchzusetzen. Und dazu gibt es seit dem 18.Juni 2011 die EG-Unterhaltsverordnung Wink Das ist kein Scherz. Einen ersten Eindruck gewinnt man hier: EG-Unterhaltsverordnung, BjF.

Wie sich die Frauenlobby das vorstellt, kann man hier nachlesen:
Stärkerer Schutz bedürftiger Ehegatten nach Scheidung von Altehen (www(dot)frauennrw(würg)de)

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Forderung zu blockieren. Du kannst alle 2 bis 3 Monate Deinen Wohnsitz verlegen und die anderen mürbe machen - dabei reicht es am Anfang Hin- und Her zu ziehen. Das ist nichts sicheres, stiftet aber erstmal Verwirrung und erzeugt Kosten. Vielleicht reicht es auch, die Unterhaltsgreifer komplett abzuhängen.

Die andere Möglichkeit besteht darin, darzulegen, warum Du noch andere Verpflichtungen hast, die dem Ehegattenunterhalt nach Deutschen Verhältnissen in Spanien vorrangig sind - zB. die laufende Unterstützung für arbeitslose Neffen, Nichten oder sonstige Heranwachsende. Vielleicht hilft auch die gegenseitige Unterstützung Deiner jetzigen Partnerin nach Spanischem Recht - immerhin handelt es sich um eine Altehe, bei der das Vollstreckbarerklärungsverfahren durchgeführt werden muss.

Du hast aber zwei Generalfehler gemacht, die Dir jetzt zum Verhängnis werden könnten:
  1. Du hast Dich nicht Scheiden lassen
  2. "habe ich sie hin und wieder mit Geld unterstützt" - damit ist der eheliche Unterstützungswille und auch die ohnehin vorhandene Pflicht zementiert
https://t.me/GenderFukc
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von Petrus - 20-07-2013, 14:33

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