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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#25
(20-07-2013, 23:23)Leutnant Dino schrieb: Da der Unterhaltsanspruch in Spanien im Zweifelsfall eingeklagt werden muss

Gerichtsstand kann auch in Deutschland sein. Nur für eine Vollstreckung gilt grundsätzlich spanisches Recht.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von p__ - 21-07-2013, 09:58

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