23-07-2013, 12:03
wie wahr!
Die Mutter meines Kindes hatte sich tatsächlich ne Zeit lang zusammengerissen, nachdem sie 250 € zahlen musste und darauf hingewiesen wurde, dass die Summe nur deswegen so niedrig sei, weil es das erste Mal war! (das Zwangsgeld konnte ich übrigens erst im Wege der Beschwerde durchsetzen)
Dann habe ich mich in einem Umgangsvergleich einmal großzügig gezeigt und angeregt, ihr die "Ferienhoheit" zu überlassen, weil ich aus beruflichen Gründen nicht flexibel bin und mein Kind darunter insofern nicht benachteiligt werden soll, als dass väterliche Umgangszeiten einen durchgehenden Ferienumgang mit seiner Mutter verhindern.
Bei solchen Müttern "guten Willen zeigen" oder nachzugeben, ist grottenfalsch und wird schamlos ausgenutzt.
Der Richter hat daraus einen Blödsinn konstruiert, auf den sich die Mutter noch heute beruft, wenn sie mir innerhalb der Ferien den Umgang mutwillig kaputt macht. Auch das dann angerufene OLG sah keinen Grund, etwas zu ändern.
*schlimmes Schimpfwort*
Die Mutter meines Kindes hatte sich tatsächlich ne Zeit lang zusammengerissen, nachdem sie 250 € zahlen musste und darauf hingewiesen wurde, dass die Summe nur deswegen so niedrig sei, weil es das erste Mal war! (das Zwangsgeld konnte ich übrigens erst im Wege der Beschwerde durchsetzen)
Dann habe ich mich in einem Umgangsvergleich einmal großzügig gezeigt und angeregt, ihr die "Ferienhoheit" zu überlassen, weil ich aus beruflichen Gründen nicht flexibel bin und mein Kind darunter insofern nicht benachteiligt werden soll, als dass väterliche Umgangszeiten einen durchgehenden Ferienumgang mit seiner Mutter verhindern.
Bei solchen Müttern "guten Willen zeigen" oder nachzugeben, ist grottenfalsch und wird schamlos ausgenutzt.
Der Richter hat daraus einen Blödsinn konstruiert, auf den sich die Mutter noch heute beruft, wenn sie mir innerhalb der Ferien den Umgang mutwillig kaputt macht. Auch das dann angerufene OLG sah keinen Grund, etwas zu ändern.
*schlimmes Schimpfwort*