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Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft
#5
Wenn du auch nur 20 Stunden/Woche arbeitest und damit fast nichts verdienst MUß das Jobcenter den Unterhalt für alle Kinder übernehmen. D.h. du mußt soviel verdienen das du den Unterhalt bezahlen kannst. Den gezahlten Unterhalt bekommst du dann wieder zurück + Miete u.s.w.

Auch wenn du nicht zahlungsfähig bist wird die Beistandschaft nicht auf Titel verzichten und es laufen Schulden auf. Wie sicher ist es das du aus gesundheitlichen Gründen 0 Stunden arbeiten kannst? Würde dir das ein Arzt bescheinigen?

Ansonsten versuch doch mit der Mutter ein Wechselmodell zu vereinbaren. Du hast doch Zeit. Dann ist die Beistandschaft sofort raus aus dem Spiel weil es keinen Barunterhaltspflichtigen Elternteil mehr gibt. Denn beide Eltern leisten Betreuungsunterhalt.
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RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 13:04
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von Absurdistan - 21-08-2013, 13:10
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 18:07
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 18:43
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 19:04
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 19:14
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 20:08
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von iglu - 21-08-2013, 20:47
RE: Unterhaltsvorschuss (=) Beistandschaft - von Ibykus - 22-08-2013, 13:43

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