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Strafverschonung für Unterhaltsdrückebergerin
#5
Das ist in etwa der Betrag, den das JA als Unterhaltsvorschuss bezahlt. Angeblich deckt der mit dem Kindergeld zusammen das materielle Existenzminimum des Kindes.
Ist der Zahler der Staat braucht er nur 100% des Existenzminimum zu decken.
Ist der Zahler der Vater, dann soll er 135% decken,
Ist der Zahler die Mutti, dann is es im Prinzip egal.
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RE: Strafverschonung für Unterhaltsdrückebergerin - von MitGlied - 16-04-2009, 12:19

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