16-09-2013, 10:47
Wenn der Putativvater Bescheid weiss, wird es schwierig, später noch mit rückwirkenden Unterhaltsforderungen zu kommen. Da sehe ich wenig Risiko. Im Familienrecht ist freilich nie etwas auszuschliessen.
Eine andere Frage ist, ob das Kind (wenn es eins gibt) nicht Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat.
Eine andere Frage ist, ob das Kind (wenn es eins gibt) nicht Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat.