27-09-2013, 09:10
Der Selbstbehahlt ist eine nicht genau bezifferte Grösse des gesprochenen Unterhaltsrechts, der mit dem p-Konto überhaupt nichts zu tun hat. Für das p-Konto gilt der Pfändungsfreibetrag - der bei Unterhalt runter bis auf das sozialrechtliche Minimum gedrückt wird, §850d ZPO.