08-10-2013, 13:40
(08-10-2013, 12:36)undankistderweltenlohn schrieb: eins vorweg wir waren nicht verheiratet und haben gemeinsames sorgerecht. der anwalt meinte ich möge im guten versuchen von ihr eine vollmacht über die entscheidungsgewalt für den zwerg zu bekommen
Wenn sie die Entscheidungsvollmacht unterzeichnet, ist das der Best Case - allerdings kann sie die auch widerrufen, wenn es ihr nicht mehr passt. Sie ist Borderlinerin und damit unberechenbar. Rechtlich gesehen steht Dir das Umgangsrecht zu, was sich wohl in diesem Fall auch erzwingen lassen würde.
Du könntest versuchen mindestens ein Jahr (besser länger), alleine auf den 'Zwerg' aufzupassen, das schön zu dokumentieren (Kinderarztbesuche) und alles zu machen, um sie bei Laune zu halten (Krankenhausbesuche, Taschengeld, etc.). Nach dieser Zeit problemloser Fürsorge für Euer Kind, könntest Du versuchen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zu beantragen - immerhin bist Du leiblicher Vater und dann Hauptbezugsperson. Es sieht aber so aus, als ob Dein Anwalt eine ähnliche Vorgehensweise im Kopf hat.
Vorsicht - wenn es zu einem amtlich dokumentierten Streit zwischen Dir und ihr kommt, könnte das Ergebnis sein, dass Euer Kind im Heim oder einer Pflegefamilie landet, weil ihr nicht verheiratet seid, Du nur der Vater bist (zwar leiblich aber eben nicht verheiratet), und sie offensichtlich nicht in der Lage ist, auf den 'Zwerg' aufzupassen (soweit ich das verstanden habe).
Das ist ein Klassiker und eine Steilvorlage für jedes Jugendamt, Kinder zu entziehen und damit die eigene Arbeit zu finanzieren.
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