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Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt?
#2
Hat die Exe einen Titel kann sie dir den GV auf den Hals hetzen, wenn du den Titel nicht bedienst.

Sie kann dich jederzeit auch wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen, aber:
http://unterhaltspflichtverletzung.com/i...b-erfuellt
Im Gegensatz zum Kind kann eine Erwachsene ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, wodurch der Beweis, dass die Existenz gefährdet wird deutlich schwerer zu führen sein wird.
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RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von MitGlied - 02-11-2013, 19:45
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 03-11-2013, 12:48
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Bernie - 04-11-2013, 11:47
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 04-11-2013, 11:55

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