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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#6
(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: laut Gericht wäre es meinerseits kaum möglich allein die Differenz zu meiner Leistungsfähigkeit zu bekämpfen. Halte ich für totalen Blödsinn.

Du hälst es für Blödsinn, dass du die Differenz nicht bekämpfen kannst? Du meinst also, du kannst und willst 800 EUR bezahlen? Hast du das wirklich so gemeint?

(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: Wie geh ich nun am besten vor? Ich kann auf Aufhebung bzw. Änderung klagen, ein Hauptsacheverfahren dazu eröffnen oder beantragen dass die KM beauftragt wird ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen.

Auch das ist mir nicht klar. Hat dein Anwalt etwa behauptet, es gebe eine "Aufhebung" oder "Änderung" einer einstweiligen Anordung? Dann wirf ihn hinaus, denn das ist falsch. Gegen eine einstweilige Anordnung gibt es keine Rechtsmittel. Korrekt sind folgende Möglichkeiten:

- Vollstreckungsabwehrklage (§767 ZPO). Ist nur sinnvoll, wenn du auch das Hauptverfahren anstrebst
- Hauptverfahren anstreben gemäss §52 Abs. 2 FamFG
- Ein negativer Feststellungsantrag um §818 Abs. 4 BGB zu regeln, auch nur in Kombination mit einem Hauptsacheverfahren
- aufgeben.

Es sind also nur zwei Dinge, die du tun kannst, aufgeben oder Hauptsacheverfahren, flankiert mit Vollstreckungsabwehrklage und negativem Feststellungsantrag.

(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: Ich darf übrigens die Kosten tragen, darf also wohl auch die Ex-RAttin bezahlen, oder?

Das steht im Kostenfestsetzungsbeschluss.

(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: Für die Zukunft wird mir VKH nur gewährt, wenn ich darauf klage mehr Unterhalt zahlen zu dürfen (IS KLAA!!).

Wieso das denn? Wer hat das gesagt? Für Verfahrenskostenhilfe gelten die üblichen Grundsätze, Bedürftigkeit, keine Mutwilligkeit, Erfolgsaussichten.

(02-11-2013, 19:02)Antragsgegner schrieb: Zumindest hab ich das so mehrmals gelesen. Darf man ausm Dispo pfänden??

Beim p-Konto nicht, weil das keinen Dispositionsrahmen mehr hat.
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von p__ - 03-11-2013, 11:32

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