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Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt?
#5
(03-11-2013, 12:48)Ibykus schrieb: nicht die Existenz, sondern der Lebensbedarf! muss wenigstens gefährdet sein.

Wtf is the Lebensbedarf. Hier stehts: http://www.juraforum.de/lexikon/lebensbedarf
Zitat:Laut einem Urteil des BGH bemisst sich der angemessene Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten nach dem Einkommen laut § 1578 b BGB, welches ohne Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften erzielt hätte werden können.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 03-11-2013, 12:48
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Petrus - 03-11-2013, 21:45
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Bernie - 04-11-2013, 11:47
RE: Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? - von Ibykus - 04-11-2013, 11:55

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