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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#31
Er sagte, dass man das mit in den Antrag auf das Hauptsacheverfahren nehmen kann aber es halt vom Richter abhängt, was er jetzt schwerer wiegt: Mein Vermögen oder ihre Bedürftigkeit und danach entscheidet.

Was nach aktueller Lage eher negativ für mich ausgehen wird.

Er sagte aber auch, dass das Hauptsacheverfahren relativ schnell eingeleutet wird und wir Anfang nächsten Monat den Scheidungsantrag rausschicken um damit auch den Trennungsunterhalt schnell von der Bühne zu haben...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von Antragsgegner - 05-11-2013, 15:19

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