also - wenn dann hardcore:
1. lass sie gehen - mit kind - du bist mit dem auszug nicht einverstanden
2. danach - wenn mama weg ist: antrag auf abr und rückführung in die bisherige umgebung, wegen gem. abr und gem SR
3. wenn sie weit weg geht...keine bange: wie 2! ertrotzte kontinuität wird von den FGs mittlerweile als wenig erziehungsgeeignet eingestuft
4. zum verbleib: wenn irgendwo ein zimmer frei - einrichten und gut ist
5. arbeitsvertrag: zahle ihr zur kündigung 1,5 monate gehalt als abfindung, damit bist du vor einem AG-prozess sicher! dies nur aus eigener erfahrung
6. wie lange war sie bei dir angestellt? dann bekommt sie alg 1! also kannst du davon ein bisschen miete, auch für später für die akten bei der arge etc einsehbar, kassieren.
7. angebl. depressionen etc zählen nicht, das FG wird abwägen - wenn du als selbständiger für die betreuung sorgen kannst im einklang mit deiner erwerbstätigkeit, sehe ich auch kein problem, daß eure kleine in deinem hausbhalt bliebe. FGs sehen fremdbetreuung nicht gerne, wenn eigenbetreuung geht. wenn sie freunde bei dir hat, noch besser, dann wird das soziale umfeld mitbetrachtet, also achte darauf, daß genug kinderpartyvolk bei dir ein und ausgeht....
8. euer kind ist 3 jahre alt - wie alt ist deine exholde??? dann noch studieren??? soll lieber arbeiten, dann kommt sie auf keine dummen gedanken: jetzt bei der trennung vor allem: ihre rechte halbieren und pflichten verdoppeln, warum jetzt aus falscher angst zurückstecken...???
bb
netlover
1. lass sie gehen - mit kind - du bist mit dem auszug nicht einverstanden
2. danach - wenn mama weg ist: antrag auf abr und rückführung in die bisherige umgebung, wegen gem. abr und gem SR
3. wenn sie weit weg geht...keine bange: wie 2! ertrotzte kontinuität wird von den FGs mittlerweile als wenig erziehungsgeeignet eingestuft
4. zum verbleib: wenn irgendwo ein zimmer frei - einrichten und gut ist
5. arbeitsvertrag: zahle ihr zur kündigung 1,5 monate gehalt als abfindung, damit bist du vor einem AG-prozess sicher! dies nur aus eigener erfahrung
6. wie lange war sie bei dir angestellt? dann bekommt sie alg 1! also kannst du davon ein bisschen miete, auch für später für die akten bei der arge etc einsehbar, kassieren.
7. angebl. depressionen etc zählen nicht, das FG wird abwägen - wenn du als selbständiger für die betreuung sorgen kannst im einklang mit deiner erwerbstätigkeit, sehe ich auch kein problem, daß eure kleine in deinem hausbhalt bliebe. FGs sehen fremdbetreuung nicht gerne, wenn eigenbetreuung geht. wenn sie freunde bei dir hat, noch besser, dann wird das soziale umfeld mitbetrachtet, also achte darauf, daß genug kinderpartyvolk bei dir ein und ausgeht....
8. euer kind ist 3 jahre alt - wie alt ist deine exholde??? dann noch studieren??? soll lieber arbeiten, dann kommt sie auf keine dummen gedanken: jetzt bei der trennung vor allem: ihre rechte halbieren und pflichten verdoppeln, warum jetzt aus falscher angst zurückstecken...???
bb
netlover